HZA-R: Zoll aus Furth im Wald stellt Potenzhonig mit Sildenafil sicher / Verschreibungspflichtiger Wirkstoff in fünf Honiggläsern entdeckt

Regensburg (ots) –

Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Furth im Wald haben vor Kurzem auf der A3 bei Straubing-Bogen insgesamt 1,15 Kilogramm Potenzhonig sichergestellt. Das aus der Türkei stammende Produkt enthielt den verschreibungspflichtigen Wirkstoff Sildenafil. Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz eingeleitet.

Die Beamten kontrollierten einen türkischen Lastkraftwagen. Auf Befragung gab der Fahrer an, keine anmeldepflichtigen Waren oder verbotenen Gegenstände mitzuführen.

Im Verlauf der Kontrolle entdeckten die Zollbeamten jedoch fünf originalverpackte Gläser „Mysem Life Honey“ mit jeweils 230 Gramm Inhalt. Nach Angaben des türkischen Staatsangehörigen seien diese für seinen in Deutschland lebenden Bruder bestimmt gewesen.

Bei dem sichergestellten Produkt handelt es sich nicht um gewöhnlichen Honig, sondern um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Der enthaltene Wirkstoff Sildenafil wird unter anderem zur Behandlung von Erektionsstörungen eingesetzt. Ein erforderliches Rezept konnte der Fahrer nicht vorlegen.

„Bei vermeintlich harmlosen Lebensmitteln mit nicht deklarierten Arzneistoffen ist besondere Vorsicht geboten. Verbraucherinnen und Verbraucher unterschätzen häufig die gesundheitlichen Risiken solcher Produkte“, so René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.

Nach Angaben des Verbraucherschutzes kann Sildenafil Nebenwirkungen wie Bluthochdruck, Schwindel sowie Verdauungs- und Sehstörungen hervorrufen. Besonders gefährlich sind mögliche Wechselwirkungen mit bestimmten Herzmedikamenten, die im schlimmsten Fall lebensbedrohlich sein können.

Weitere Informationen hierzu bietet der Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz: https://lua.rlp.de/presse/pressemitteilungen/detail/warnung-vor-potenz-honigen-mit-nicht-deklarierten-arzneistoffen?utm_source=chatgpt.com

Der Potenzhonig wurde sichergestellt. Nach Abschluss der zollrechtlichen Maßnahmen durfte der Fahrer seine Reise fortsetzen.

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Quelle: ots