Landshut (ots) –
Die Betreiberin eines Unternehmens im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Landshut, dass sich mit Sortierarbeiten im Lebensmittelgewerbe beschäftigte, wurde vom Amtsgericht Regensburg wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 46 Fällen schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Firma hatte ihren Sitz in Bulgarien, dort wurden aber keine wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet und keine Umsätze erzielt. „Bei dem dortigen Geschäftssitz handelte es sich lediglich um eine Briefkastenadresse,“ so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamt Landshut. Tatsächlich befand sich der Geschäftssitz an der Wohnadresse der Verurteilten.
Über einen Zeitraum von über zwei Jahren unterließ es die Verurteilte, die in ihrer Firma beschäftigten Arbeitnehmer bei der für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stelle monatlich ordnungsgemäß und vollumfänglich unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne und Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns anzumelden. Die auf die Löhne entfallenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung wurden nicht fristgerecht gezahlt.
Insgesamt wurden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, wie Beträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung in Höhe von insgesamt über 125.500 Euro nicht abgeführt.
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Quelle: ots