München (ots) –
Ein 44-Jähriger, der ohne Fahrschein in einem ICE von Nürnberg nach München unterwegs war, griff einen hinzugerufenen Polizeibeamten tätlich an und verletzte ihn. Heute kommt der Wohnsitzlose vor den Haftrichter.
Kurz nach acht Uhr wurde die Bundespolizei wegen eines tätlichen Angriffs in einem ICE zum Gleis 22 des Münchner Hauptbahnhofes gerufen.
Ein 44-jähriger Pole war nach ersten Ermittlungen gegen 07:45 Uhr im ICE 827 von Nürnberg nach München gefahren. Als er dem Zugpersonal keine Fahrkarte vorzeigen konnte, wurde ein mitfahrender 36-jähriger Polizeibeamter des Freistaates Bayern hinzugezogen. Der wohnsitzlose Pole wurde sofort aggressiv, drohte und beleidigte. Zudem gestikulierte er wild mit Gehhilfen und es bestand der Anschein, als würde er diese als Schlagwerkzeug benutzen. Als der Uniformierte und als Polizeibeamter Erkennbare die Gehhilfen wegnahm, versetzte ihm der nichtalkoholisierte Pole unvermittelt einen Kopfstoß; verletzte den Beamten dabei im Mundbereich.
Zusammen mit zwei anderen Reisenden wurde der 44-Jährige im Zugzwischengang an den Türen zu Boden gebracht. Am Boden liegend gelang es dem Polen trotz Fixierung mit dem Bein gegen den Kopf des Beamten zu treten, als dieser die Reisetasche nach Ausweisdokumenten durchsuchte. Durch die Wucht des Trittes schlug der Kopf des Polizisten gegen die hinter ihm befindliche Zugwand. Er hatte keine äußerlich erkennbaren Verletzungen erlitten, klagte jedoch über Schmerzen im Kopf- sowie Mundbereich und wollte sich im Nachgang in ärztliche Behandlung begeben.
Bei der Verbringung zur Dienststelle der Bundespolizei im Hauptbahnhof musste der körperlich beeinträchtigte Pole in einem Rollstuhl transportiert werden.
In den polizeilichen Auskunftssystemen wird der Polizeibekannte als „gewalttätig“ und „reisender Täter“ geführt. Auch die unterstützenden Reisenden wurden von dem 44-Jährigen mehrfach bedroht und beleidigt.
Eine Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I ergab eine Vorführung wegen tätlichen Angriffs und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie Bedrohung, Beleidigung und Erschleichen von Leistungen beim Ermittlungsrichter.
Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz „Bundespolizei“ im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.
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Quelle: ots