Bundespolizeidirektion München: Stromunfall Rangierbahnhof – 30-Jähriger erlitt lebensbedrohliche Verletzungen

München (ots) –

Warnungen der Bundespolizei vor Stromunfällen an abgestellten Zügen, wenn auf diese geklettert wird, richten sich – gerade wie jetzt in der Ferienzeit – meist an Schüler und Jugendliche. Am Sonntagmorgen (10. August) war es ein 30-Jähriger, der sich dabei am Rangierbahnhof Nord lebensbedrohliche Verletzungen zuzog.

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen konsumierten drei Männer (allesamt deutscher Nationalität) an einem, am Rangierbahnhof Nord abgestellten Güterzug Alkohol. Ein 30-Jähriger aus Ottobrunn stieg gegen 04:30 Uhr auf einen Kesselwagen. Dort erlitt er einen Stromschlag und stürzte aus rund vier Metern Höhe unkontrolliert vom Wagon.

Seine beiden Begleiter, ein 24-Jähriger aus Untermenzing und ein 33-Jähriger aus Dresden, setzten die Rettungskette in Gang und leisteten Erste Hilfe. Beide erlitten einen Schock und wurden von einem Kriseninterventionsteam vor Ort betreut. Der Ottobrunner zog sich durch den Sturz zahlreiche Verletzungen, u.a. eine Fraktur des Schlüsselbeins zu. Vom Strom verursacht erlitt er lebensbedrohliche Verbrennungen zweiten bis dritten Grades an rund 40% seiner Körperoberfläche. Zudem wurden das Mobiltelefon und die Brille des Mannes beschädigt. An der Unfallstelle wurde eine Bierflasche aufgefunden, mit der der 30-Jährige den Kesselwagon bestiegen hatte und die darauf hindeutet, dass der Verunglückte unter Alkoholeinfluss stand.

Durch den Stromschlag kam es auch zu einer Beschädigung der 15.000 Volt führenden Bahnoberleitung. Die Schadenshöhe – für den Austausch auf rund einem Meter – wird bahnseitig auf rund 5.000 Euro geschätzt. Ob der 30-Jährige die Oberleitung berührte oder der Strom überschlug, ist Gegenstand der bahnpolizeilichen Ermittlungen der Bundespolizei wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang vor den unkalkulierbaren Gefahren beim Betreten von Bahnanlagen.

Der Strom der 15.000 Volt führenden Oberleitung kann auch ohne Berührung in den Körper eindringen, sogenannter „Stromüberschlag“. Dieser kann schon ab einer Nähe von 1,50 m zur Bahnoberleitung erfolgen.

Neben diesen schweren, lebensbedrohlichen Verbrennungen verursacht meist auch der unkontrollierte Sturz aus großen Höhen weitere Verletzungen.

Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz „Bundespolizei“ im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

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