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Montag, 11. November 2024

Petitionsübergabe: 90.000 Menschen fordern starkes EU-Lieferkettengesetz – Die SOS-Kinderdörfer weltweit kritisieren die Position der Bundesregierung

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Berlin (ots) –

Schluss mit ausbeuterischer Kinderarbeit und Umweltzerstörung in den Lieferketten europäischer Unternehmen: Die derzeitige Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, sich für ein „wirksames EU-Lieferkettengesetz“ auf europäischer Ebene einzusetzen. Der zuständige EU-Ministerrat hat sich vergangenen Donnerstag in Brüssel auf eine Position festgelegt, die zwar über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgeht, aber dennoch zahlreiche Schlupflöcher enthält. Mehrere EU-Regierungen, darunter Deutschland, versuchen weiterhin, das Vorhaben abzuschwächen. Die „Initiative Lieferkettengesetz“ – ein breites Bündnis aus mehr als 130 zivilgesellschaftlichen Organisationen – fordert von der Ampel: Verbessern statt Verwässern! Mit einer Petition an Bundeskanzler Olaf Scholz hat das Bündnis Unterschriften für ein starkes EU-Lieferkettengesetz gesammelt. Gegen die Verwässerung des EU-Lieferkettengesetzes protestierten heute in Berlin Aktivist*innen der „Initiative Lieferkettengesetz“ und überreichten eine an Bundeskanzler Olaf Scholz gerichtete Petition mit 90.248 Unterschriften.

„Nur ein starkes EU-Lieferkettengesetz schützt die Schwächsten dieser Welt: die Kinder. Ausbeuterische Kinderarbeit in den globalen Lieferketten muss endlich der Vergangenheit angehören! Außerdem können nur faire Arbeitsbedingungen sicherstellen, dass Familien – in welcher Konstellation auch immer – gesund und liebevoll funktionieren können. Dafür müssen Betroffene von Menschenrechtsverletzungen die Möglichkeit haben, effektiv ihr Rechte einfordern zu können. Die Bundesregierung muss für die Kinder, Jugendlichen und Familien dieser Welt jetzt handeln und sich für ein durchsetzungsfähiges EU-Lieferkettengesetz einsetzen!“, fordert die Lieferketten-Projektmanagerin Lara Prölß der SOS-Kinderdörfer weltweit.

Die deutsche Bundesregierung hat am vergangenen Donnerstag auf der Sitzung des zuständigen EU-Ministerrats „Wettbewerbsfähigkeit“ in Brüssel für den gemeinsamen Entwurf gestimmt. Dieser sieht unter anderem vor, dass europäische Unternehmen auch zivilrechtlich für Schäden haften sollen, die sie durch Missachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette verursacht haben. Die volle Sorgfaltspflicht ist nicht auf das erste Glied der Lieferkette begrenzt. Neben Menschenrechten sollen Unternehmen auch Umweltstandards achten und Klimapläne erstellen. Damit würde das EU-Lieferkettengesetz deutlich über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgehen, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt.

Die Bundesregierung hatte sich im Vorfeld dafür eingesetzt, dass Waffenexporte und Finanzinvestitionen von dem Gesetz ausgenommen werden und Unternehmen, die ihre Klimapläne nicht umsetzen, nicht sanktioniert werden. Diese Positionen finden sich nun auch im EU-Ratsbeschluss wieder. Nicht durchsetzen konnte sich die Bundesregierung hingegen mit dem Versuch, eine sogenannte „Safe-Harbour-Klausel“ in dem Beschlusstext unterzubringen – einer Art Freifahrtschein für Unternehmen, die bestimmte Zertifizierungen verwenden oder sich an Branchenstandards beteiligen. Diese sollten Unternehmen nach Vorstellung der Bundesregierung pauschal von einer möglichen Wiedergutmachung von Schäden befreien, die sie fahrlässig verursacht haben. Dies hatte zu starker Kritik seitens der Zivilgesellschaft geführt. Dennoch hält die Bundesregierung auf Druck der FDP an dieser Forderung fest.

Das EU-Parlament hat angekündigt, sich im kommenden Frühjahr zu dem EU-Lieferkettengesetz zu positionieren. Anschließend beginnen die als „Trilog“ bezeichneten Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, der EU-Kommission sowie dem Rat. Die SOS-Kinderdörfer weltweit gehören zu den mehr als 130 Organisationen, die sich zur „Initiative Lieferkettengesetz“ zusammengeschlossen haben.

Weiterführende Informationen:

– Die Fotos von der Petitionsübergabe vor dem Bundeskanzleramt finden Sie hier (https://wika.bg-edv.com/index.php/s/MFazXZw9FFRWcnc) (verfügbar ab 13:00).
– Den Ratsbeschluss zum EU-Lieferkettengesetz vom 01.12.2022 finden Sie hier (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15024-2022-REV-1/de/pdf).
– Einen Kommentar der Initiative Lieferkettengesetz zum EU-Ratsbeschluss finden Sie hier (https://lieferkettengesetz.de/pressemitteilung/statement-zum-beschluss-des-eu-ministerrats/).

Kontakt:

SOS-Kinderdörfer weltweit: Lara Prölß, Projektmanagerin Lieferketten, E-Mail: lara.proelss@sos-kd.org

Die Initiative Lieferkettengesetz wird getragen von:

Amnesty International Deutschland, Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e.V. (agl), Brot für die Welt, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Romero Initiative e.V. (CIR), CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), FEMNET e.V., Forum Fairer Handel e.V., Germanwatch e.V., Greenpeace e.V., INKOTA-netzwerk e.V., Misereor e.V., Oxfam Deutschland e.V., SÜDWIND e.V., ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, SOS-Kinderdörfer weltweit, WEED – Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung e.V., Weltladen-Dachverband e.V., Werkstatt Ökonomie e.V. Weitere 115 Organisationen unterstützen die Initiative Lieferkettengesetz.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Boris Breyer
Pressesprecher
SOS-Kinderdörfer weltweit
Tel.: 0160 – 984 723 45
E-Mail: boris.breyer@sos-kd.org
www.sos-kinderdoerfer.de

Original-Content von: SOS-Kinderdörfer weltweit, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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