Hamburg (ots) –
Gleich mehrere Tage im Mai 2022 stehen für Eckpunkte und Weichenstellungen der jüngeren europäischen Geschichte. Gemeinsam ist diesen Ereignissen: Als Konsequenz aus Unrecht und Zerstörung durch zwei Weltkriege betonen sie die Bedeutung von Demokratie und Menschenrechten. Dies gilt für den 1949 gegründeten Europarat ebenso wie für die Vorläufer der Europäischen Union.
3. Mai: Abschaffung der Todesstrafe in Europa – aber nur fast
Vor 20 Jahren, am 3. Mai 2002, wurde in Europa die Todesstrafe abgeschafft. Dies geschah mit einem Zusatz zur Europäischen Menschenrechtskonvention (https://www.menschenrechtskonvention.eu/todesstrafe-9382/) und betraf zunächst 36 Staaten. In der litauischen Hauptstadt Vilnius unterzeichneten die Außenminister des Europarats ein entsprechendes Protokoll und schlossen damit die Todesstrafe auch im Kriegsfall oder in einer Situation besonderer Kriegsgefahr aus. Grundlage dieser Entscheidung ist das unveräußerliche Recht auf Leben, das den höchsten Rang in der Skala der Menschenrechte einnimmt. Das wurde in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert, die 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde.
Derzeit ist Belarus das einzige Land in Europa, das die Todesstrafe anwendet. Russland hat die Anwendung ausgesetzt. Belarus gehört dem Europarat nicht an, Russland ist im März 2022 aus dem Gremium ausgetreten – nach seiner Invasion in die Ukraine am 24. Februar 2022. Weltweit werden die meisten Hinrichtungen nach Angaben von Amnesty International (https://www.amnesty.ch/de/themen/todesstrafe/dok/2021/zahlen-und-fakten-2020) in China, Iran, Ägypten, Saudi-Arabien und Irak vollstreckt.
5. Mai: Europatag des Europarats
Am 5. Mai 1949 gründeten zunächst zehn europäische Staaten in London den Europarat (https://www.coe.int/de/web/portal/home) mit Sitz in Straßburg. Ziel war es, die Einhaltung der Menschenrechte, die parlamentarische Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Europa zu fördern. Die Bundesrepublik wurde 1950 aufgenommen. Bis Anfang 2022 gehörten 47 Staaten dem Europarat an. Nach dem Beginn des Ukraine-Kriegs trat Russland aus dem Gremium aus – und kam damit einem Ausschluss zuvor. Die größte Bedeutung hat der Europarat durch seine Arbeit zur Wahrung der Menschenrechte erlangt. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist für alle Mitgliedstaaten verbindlich.
Wachsenden Einfluss hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (https://www.coe.int/de/web/portal/gerichtshof-fur-menschenrechte) (EGMR), der 1959 in Straßburg errichtet wurde. Er ist eine Institution des Europarats, nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/) (EuGH) in Luxemburg als Instanz der Europäischen Union.
Der EGMR urteilt über Beschwerden, auch einzelner Personen, die sich auf Verletzungen der in der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Rechte beziehen. Bürger können sich, nachdem die innerstaatlichen Rechtsmittel erschöpft sind, mit Beschwerden direkt an den EGMR wenden. Die vom Gerichtshof gefällten Urteile sind für die betroffenen Staaten bindend und haben Regierungen dazu veranlasst, ihre Gesetze und ihre Verwaltungspraxis in vielen Bereichen zu ändern.
9. Mai: Europatag der Europäischen Union
An diesem Tag erinnert Europa an die berühmte Rede des damaligen französischen Außenministers Robert Schuman, der am 9. Mai 1950 seinen „Schuman-Plan“ (https://european-union.europa.eu/principles-countries-history/history-eu/1945-59/schuman-declaration-may-1950_de) vorstellte. Der Plan gilt als wichtige Weichenstellung hin zur Gründung der Montanunion, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und schließlich der Europäischen Union (EU).
Kern des Schuman-Plans war die Schaffung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), deren Mitglieder ihre Kohle- und Stahlproduktion zusammenlegen sollten. Nur fünf Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wollte man weiteren Kriegen vorzubeugen. Deshalb einigten sich Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien und Luxemburg als Gründungsmitglieder wenig später darauf, ihre Kohle- und Stahlproduktion zusammenzulegen. Damit sollte vor allem ein neuer Krieg zwischen den Erzrivalen Frankreich und Deutschland nach den Worten Schumans „nicht nur undenkbar, sondern materiell unmöglich“ gemacht werden.
Die „Konferenz zur Zukunft Europas“ (https://futureu.europa.eu/?locale=de) startete am Europatag, dem 9. Mai 2021, mit der Eröffnungsfeier (https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20210505IPR03505/konferenz-zur-zukunft-europas-eroffnungsveranstaltung-in-strassburg)in Straßburg. Mehr zum Konferenzthema „Werte und Rechte, Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit“ (https://futureu.europa.eu/processes/ValuesRights) lesen Sie auch in den Hintergrundbeiträgen (https://www.presseportal.de/pm/159651/5145943) des FuturEU-Teams – zum Beispiel, warum Kohl und Stahl (https://www.presseportal.de/pm/159651/5192131) einst die politischen Bindemittel für die heutige EU waren.
—
In welchem Europa wollen wir künftig leben? – Mit der Konferenz zur Zukunft Europas bieten das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission Ihnen die Gelegenheit der Partizipation, um gemeinsam die Herausforderungen und Prioritäten Europas zu diskutieren. Rund um die Konferenz veröffentlicht das FuturEU-Team aktuelle News, fundierte Erklärstücke in multimedialen Formaten für Ihre Berichterstattung. Dieses Hintergrundwissen bereitet die teilnehmenden Europäerinnen und Europäer gut auf die Konferenz vor, um die Zukunft Europas mitzugestalten. #TheFutureIsYours (https://twitter.com/hashtag/TheFutureIsYours)
Das Projekt wurde von der Europäischen Union im Rahmen eines Förderprogramms für Kommunikation des Europäischen Parlaments kofinanziert. Das Europäische Parlament war nicht an der Vorbereitung beteiligt, übernimmt keinerlei Verantwortung für die im Rahmen des Projekts veröffentlichten Informationen oder zum Ausdruck gebrachten Ansichten und ist nicht daran gebunden; für das Projekt haften ausschließlich die Autoren, die interviewten Personen sowie die an der Veröffentlichung des Programms beteiligten Verleger und Sendeanstalten gemäß geltendem Recht. Auch kann das Europäische Parlament nicht für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die möglicherweise durch die Durchführung des Projekts entstehen.
Pressekontakt:
FuturEU-Team
[email protected]
Original-Content von: Conference on the Future of Europe, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots