Aschaffenburg / Bamberg / Schweinfurt / Würzburg (ots) –
Im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls am vergangenen Samstag mit rund 2.200 Einsatzkräften bundesweit umfassend die Arbeitsverhältnisse im Friseur- und Kosmetikgewerbe überprüft. Auch das Hauptzollamt Schweinfurt war mit rund 70 Einsatzkräften an dieser bundesweiten Schwerpunktprüfung beteiligt und in ganz Unter- und in weiten Teilen Oberfrankens unterwegs. Dabei wurden 47 Betriebe kontrolliert und mehr als 90 Personen zu ihren Arbeitsbedingungen befragt.
Ziel der Kontrollen in Barbershops, Nagelstudios sowie in klassischen Friseur- und Kosmetiksalons war insbesondere die Überprüfung der Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, die Aufdeckung möglicher illegaler Beschäftigung sowie die Kontrolle der ordnungsgemäßen Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns.
Dass in der Branche ein erhöhtes Risiko für Unregelmäßigkeiten besteht, spiegeln die ersten Ergebnisse wider: Obwohl die Vor-Ort-Befragungen erst den Auftakt für weiterführende Prüfungen bilden, ergaben sich bereits in mehr als 40 Fällen konkrete Anhaltspunkte für Verstöße:
– In 13 Fällen besteht der Verdacht, dass
Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten oder veruntreut wurden.
– Bei sechs Sachverhalten gibt es Hinweise darauf, dass der
vorgeschriebene gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wurde.
– In fünf Fällen ergaben sich erste Anhaltspunkte für die illegale
Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern, wobei eine Person versuchte, sich bei der
Kontrolle mit gefälschten Ausweisdokumenten auszuweisen.
– In einem Fall prüfen die Einsatzkräfte den Verdacht auf
möglichen Leistungsmissbrauch (unrechtmäßiger Bezug von
Sozialleistungen).
In 18 weiteren Fällen stellten die Einsatzkräfte Beanstandungen fest, die vor allem Verstöße gegen Melde- und Aufzeichnungspflichten betreffen. Bei den Kontrollen arbeitete der Zoll auch eng mit Partnerbehörden wie den Handwerkskammern, Ordnungsämtern und Ausländerbehörden zusammen.
Neben den konkreten Kontrollen geht es dem Zoll bei Schwerpunktprüfungen dieser Größenordnung vor allem um Prävention: Hoher Kontrolldruck soll Verstößen vorbeugen und fairen Wettbewerb in der Branche schützen.
An die Prüfungen vor Ort schließen sich nun umfangreiche Nachprüfungen an. Hierbei gleicht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die erhobenen Daten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber ab und wertet weitere Geschäftsunterlagen aus.
Die weiteren Ermittlungen hierzu dauern an.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten.
Die Prüfungen des Zolls erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Schweinfurt
Pressesprecher
Benedikt Danz
Tel.: 09721/6464-1030
E-Mail: [email protected]
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Quelle: ots
