Landkreise Ebersberg, Miesbach, Rosenheim, Berchtesgadener Land, Mühldorf am Inn, Traunstein, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Weilheim-Schongau (ots) –
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ging am Samstag den 26.09.2026 im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Friseur- und Kosmetikgewerbe vor. Im Fokus standen dabei Friseurstudios und Barbershops. Bundesweit waren 2.200 Kräfte des ZOLLs im Einsatz.
Im Bezirk des Hauptzollamt Rosenheim nahmen Zöllnerinnen und Zöllner der FKS-Standorte Rosenheim, Traunstein und Weilheim insgesamt 23 Objekte, vorwiegend Friseurstudios und Barbershops, in Augenschein. Anhand der Befragung von 28 angetroffenen Arbeitskräften wurde insbesondere geprüft, ob deren Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben, ob die Mindestlöhne eingehalten werden oder ob Fälle von Scheinselbständigkeit vorliegen könnten.
Zu Auffälligkeiten kam es etwa im Zuständigkeitsbereich der FKS Weilheim. Dort wurden neun Friseur- und Barbershops in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech und Weilheim-Schongau überprüft. Ein ausländischer Arbeitnehmer wurde ohne entsprechende Arbeits- beziehungsweise Aufenthaltstitel beim Haareschneiden angetroffen. Gegen ihn und gegen seinen Arbeitgeber leitete das Hauptzollamt Rosenheim noch vor Ort ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Dieser hatte mutmaßlich auch gegen die Meldepflichten bei den Sozialversicherungsträgern verstoßen. Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen konnten die Arbeitgeber eines Friseurladens und eines Barbershops keine Arbeitszeitaufzeichnungen für ihre Beschäftigten vorweisen. Gegen die beiden Arbeitgeber wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ob der gesetzliche Mindestlohn (derzeit 13,90 EUR pro Stunde) gezahlt wurde, wird sich noch im Laufe der weiteren Überprüfungen herausstellen.
„Das Friseur- und Kosmetikgewerbe fällt seit diesem Jahr, wie auch viele andere Branchen, unter die Risikobereiche nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz“, erklärt Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim. „es sind daher besondere Pflichten zu erfüllen. Neu ist, dass auch in dieser Branche Stundenaufzeichnungen für alle Beschäftigten zu führen sind. Das heißt, nicht nur – wie bisher – für die geringfügig Beschäftigten.“
Weitere Prüfungen erfolgten in den Landkreisen Ebersberg, Miesbach, Rosenheim, Berchtesgadener Land, Mühldorf und Traunstein.
Die Feststellungen aus den Befragungen und Prüfungen sind nun der Startschuss für tiefergehender Recherchen insbesondere dahingehend, ob weitere Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, Scheinselbständigkeit, Mindestlohnunterschreitungen sowie Sozialleistungsmissbrauch gegeben sein könnten.
Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
In der Friseur- und Kosmetikbranche gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.
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Quelle: ots
