Nürnberg (ots) –
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat mit rund 2.200 Kräften am Samstag im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Friseur- und Kosmetikbranche durchgeführt.
Auch das Hauptzollamt Nürnberg beteiligte sich mit über 50 Beschäftigten an der Maßnahme und prüfte in Mittelfranken insbesondere Barbershops und Nagelstudios.
„Seit Anfang des Jahres zählt das Friseur- und Kosmetikgewerbe auch gesetzlich zu den besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen. Seitdem gelten hier zusätzliche Auflagen wie Sofortmelde-, Stundenaufzeichnungs- und Ausweismitführungspflichten“, so Lara Schütte, stellvertretende Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg.
Die Beschäftigten der FKS kontrollierten zusätzlich zu den sozialversicherungsrechtlichen Pflichten insbesondere auch die Einhaltung des Mindestlohns und den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
In 42 Betrieben wurden 88 Arbeitnehmende zu ihrem Arbeitsverhältnis befragt und bereits vor Ort Einsicht in die Geschäftsunterlagen genommen.
Noch vor Ort leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner sechs Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts beziehungsweise der Beihilfe dazu und 18 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Davon wurden in neun Fällen die Ausweise nicht mitgeführt. In vier weiteren Fällen hat der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht auf die Ausweismitführungspflicht hingewiesen.
In rund 40 Fällen ergaben sich schon am Einsatztag Hinweise auf Verstöße, die weitere Ermittlungen erfordern.
So gab es zum Beispiel in zehn Fällen Anhaltspunkte dafür, dass der Meldepflicht zur Sozialversicherung nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wurde, in drei Fällen steht der Verdacht von Leistungsmissbrauch im Raum.
Eine Unterschreitung des Mindestlohns wird ebenfalls in drei Fällen vermutet.
Es ergaben sich auch Hinweise auf Sofortmeldepflichtverstöße.
„Während einer Prüfung wurde zum Beispiel versucht, einen nicht gemeldeten Arbeitnehmer als Probearbeiter auszugeben. Das spielt wegen der Sofortmeldepflicht allerdings keine Rolle. Ob hier tatsächlich ein Verstoß vorliegt, prüfen die Kollegen nun im Anschluss“, so Schütte.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmenden oft erst der Einstieg in tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden wie der Rentenversicherung.
Zusatzinformationen:
Neben den Prüfungen im Tagesgeschäft führt die FKS regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen durch, um den besonderen präventiven Charakter einer höheren Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten.
Strategisches Ziel der FKS ist es, durch eine risikoorientierte Wahrnehmung der Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung weiter zu intensivieren und dadurch stärker zur Sicherung der Sozialsysteme und Steuereinnahmen beizutragen.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 13,90 Euro brutto pro Stunde.
Rückfragen bitte an:
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Quelle: ots
