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HZA-R: Zoll aus Weiden i.d. OPf. deckt in 243 Fällen Sozialversicherungs-betrug bei Transportunternehmen aus dem Landkreis Schwandorf auf / Zwei Unternehmer zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt

Regensburg (ots) –

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Weiden i.d.OPf. des Hauptzollamts Regensburg hat umfangreiche Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten bei einem Transportunternehmen aus dem Landkreis Schwandorf aufgedeckt. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte zwei Verantwortliche wegen Sozialversicherungsbetrugs zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und sieben Monaten beziehungsweise neun Monaten. Beide Strafen wurden für jeweils drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Ausgangspunkt der Ermittlungen waren Hinweise ehemaliger Beschäftigter des Transportunternehmens. Im Zuge der weiteren Ermittlungen stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit fest, dass über mehrere Jahre Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte nicht ordnungsgemäß abgeführt worden waren.

Zur Verschleierung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden wurden Beschäftigten in erheblichem Umfang steuerfreie Nachtzuschläge gezahlt, obwohl entsprechende Nachtarbeit nicht geleistet worden war. Auf diese Weise wurden Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten.

Die Ermittlungen ergaben für den Zeitraum von Mai 2019 bis Mai 2024 insgesamt 243 Fälle des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Davon entfielen 145 Fälle auf die GmbH und weitere 98 Fälle auf ein von einem der Verantwortlichen geführtes Einzelunternehmen im Transportgewerbe.

Der entstandene Schaden an vorenthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen belief sich bei der GmbH auf 48.834,77 Euro und beim Einzelunternehmen auf 40.391,54 Euro. Insgesamt entstand damit ein Schaden von 89.226,31 Euro.

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte einen der Verantwortlichen, der sowohl Geschäftsführer der GmbH als auch Inhaber des Einzelunternehmens war, wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 243 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Der zweite Verantwortliche wurde wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 145 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten. Beide Angeklagten hatten sich in der Hauptverhandlung geständig gezeigt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde jeweils für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem haben die Verurteilten die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.

„Wer Sozialversicherungsbeiträge vorenthält, schädigt die Sozialversicherungssysteme und verschafft sich zugleich einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber rechtstreu handelnden Unternehmen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit geht solchen Verstößen konsequent nach“, betont Leitender Regierungsdirektor René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Regensburg
Nadine Striegel
Telefon: 0941 2086-1503
E-Mail: [email protected]
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Quelle: ots