HZA-N: Schwarzarbeit kommt selten allein / Nach Ermittlungen des Nürnberger Zolls: Geldstrafen für Schwarzarbeit, illegale Ausländerbeschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch in Restaurants

Nürnberg (ots) –

Einen Strafbefehl in Höhe von 7.000 Euro hat der Inhaber eines asiatischen Restaurants im Nürnberger Land vom Amtsgericht Nürnberg wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 38 Fällen erhalten.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt, dass der 48-Jährige über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren seine Arbeitnehmenden überhaupt nicht oder nicht in richtiger Höhe zur Sozialversicherung angemeldet hatte.

Die Zollbeamten konnten nachweisen, dass die über die offiziellen Meldungen hinausgehenden Löhne schwarz ausbezahlt wurden.
Den Sozialkassen entstand dadurch ein Schaden in Höhe von über 33.000 Euro.

Während der Durchsuchung des Restaurants stellten die Ermittler außerdem fest, dass der Mann zwei Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel beschäftigte. Dafür wurde er bereits im Juli 2024 wegen der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.200 Euro verurteilt.

Gegen den Verurteilten wurde nun erneut eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen à 50 Euro festgesetzt.

„Schwarzarbeit ist nicht nur das Nichtzahlen von Sozialabgaben: illegale Beschäftigung von Ausländern und Leistungsmissbrauch gehen regelmäßig damit einher“, so Lara Schütte stellvertretende Pressesprecherin am Hauptzollamt Nürnberg. „Der Zoll setzt sich für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen ein. Die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit schützt nicht nur unsere Sozialkassen, sondern auch die Arbeitnehmer und die Wirtschaft“, so Schütte weiter.

Eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro hat das Amtsgericht Nürnberg außerdem in einem anderen Fall gegen eine Küchenhilfe wegen Sozialleistungsmissbrauchs verhängt.

Die 49-Jährige hatte gegenüber den Zollbeamten des Hauptzollamts Nürnberg in einer Vernehmung zugegeben, dass sie über einen Zeitraum von knapp einem Jahr als Küchenhilfe in einem Restaurant in Nürnberg tätig war.
Die Ermittler konnten nachweisen, dass sie in dieser Zeit unrechtmäßig Arbeitslosengeld erhalten hat. Dem Jobcenter verschwieg sie ihre Tätigkeit in der Küche.

Die Frau wurde überhaupt erst vernommen, weil sie als Zeugin in einem anderen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt aussagen sollte.

Dem Jobcenter entstand ein Schaden in Höhe von 1.960 Euro.

Gegen die Frau wurde eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen à 50 Euro festgesetzt.

Beide Strafbefehle sind rechtskräftig.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg
Lara Schütte
Telefon: 0911/9463 1233
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