HZA-M: Zoll warnt vor dem Kauf von Souvenirs aus geschützten Tierarten – Trommel mit Pythonleder beschlagnahmt

München (ots) –

Eine Trommel, bespannt mit Pythonleder, haben Zollbeamte am Wochenende im Reisegepäck einer Frau entdeckt. Das Musikinstrument war von der Reisenden in einem Souvenirladen als Geschenk für ihre Tochter erworben worden.

Bei der Kontrolle ergaben sich Hinweise, dass es sich um ein Erzeugnis einer artenschutzrechtlich geschützten Tierart handelt. Die für die Einfuhr erforderlichen Nachweise konnten nicht vorgelegt werden. Die Trommel wurde deshalb nach den geltenden artenschutzrechtlichen Bestimmungen beschlagnahmt.

„Viele Urlaubssouvenirs werden in Geschäften oder auf Märkten angeboten. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie ohne Weiteres nach Deutschland oder in die Europäische Union eingeführt werden dürfen“, so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München. „Besondere Vorsicht ist bei Erzeugnissen aus Reptilienleder, Elfenbein, Korallen, Schildpatt sowie bei bestimmten Pflanzen und Hölzern geboten.“

Das Hauptzollamt München empfiehlt Reisenden, sich bereits vor dem Kauf über die geltenden Einfuhr- und Ausfuhrvorschriften zu informieren. Für zahlreiche Erzeugnisse geschützter Tier- und Pflanzenarten gelten die Bestimmungen des internationalen Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) sowie entsprechende europäische und nationale Vorschriften. Fehlende Genehmigungen können zur Beschlagnahme der Waren sowie zu ordnungswidrigkeiten- oder strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Der Zoll appelliert an alle Reisenden, beim Kauf von Souvenirs sorgfältig zu prüfen, aus welchen Materialien diese hergestellt wurden. Wer unsicher ist, sollte vor dem Erwerb auf den Kauf verzichten.
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Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt München
Pressesprecher
Thomas Meister
Telefon: 089 – 975 90717
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

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Quelle: ots