Regensburg (ots) –
9.000 unversteuerte Zigaretten haben Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Furth im Wald des Hauptzollamts Regensburg am 12. August 2026 auf der A3 sichergestellt. Damit beläuft sich die Zahl der seit Anfang Juli bei Kontrollen festgestellten unversteuerten Zigaretten auf insgesamt 25.200 Stück. Aneinandergereiht würden diese eine Strecke von rund 1,25 Kilometern ergeben.
Bei der Kontrolle auf dem Rastplatz Bayerischer Wald Nord bei Hunderdorf überprüften die Einsatzkräfte einen Kleinbus mit rumänischer Zulassung. Im Kofferraum fanden sie in einer Sporttasche 6.000 Zigaretten mit bulgarischen Steuerzeichen. Weitere 3.000 Zigaretten mit rumänischen Steuerzeichen befanden sich in einer Plastiktüte im Fahrgastraum.
Gegen den rumänischen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Zigaretten wurden sichergestellt. Zu den Vorwürfen machte der Mann keine Angaben. Die festgesetzte Tabaksteuer beläuft sich auf 1.875,70 Euro.
Erst wenige Tage zuvor waren die Zöllnerinnen und Zöllner der KEV Furth im Wald auf der A3 erneut fündig geworden. Am 7. August 2026 zogen sie einen bulgarischen Lkw bei der Einreise nach Deutschland in Fahrtrichtung Regensburg aus dem fließenden Verkehr.
Auf Befragen gab der Fahrer zunächst an, keine Waren anmelden zu müssen. Bei der anschließenden Kontrolle entdeckten die Einsatzkräfte jedoch 5.000 unversteuerte Zigaretten in einer Tasche in der Fahrerkabine. Nach Angaben des Fahrers waren die Zigaretten für Freunde bestimmt.
Auch gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Zigaretten wurden sichergestellt und die Tabaksteuer auf 1.060,39 Euro festgesetzt. Nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen.
Die beiden Fälle sind keine Einzelfälle. Seit Anfang Juli stellte die KEV Furth im Wald bei insgesamt acht Kontrollen 25.200 Zigaretten fest.
„Ob im Lkw, im Kleinbus oder im Reisegepäck – unsere Einsatzkräfte wissen, wo sie genau hinschauen müssen. Insgesamt 25.200 aufgegriffene Zigaretten seit Anfang Juli sprechen für sich“, erklärt René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.
Zusatzinformation: Reisefreimengen innerhalb der EU
Wer Zigaretten aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland mitbringt, kann diese grundsätzlich steuerfrei mitführen, wenn sie für den eigenen Bedarf bestimmt sind. Für Zigaretten gilt dabei eine Richtmenge von 800 Stück.
Entscheidend ist jedoch der persönliche Eigenbedarf. Werden Zigaretten für andere Personen mitgebracht oder an diese weitergegeben, kann die Steuerfreiheit entfallen – auch dann, wenn die Weitergabe unentgeltlich erfolgt.
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Nadine Striegel
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Quelle: ots
