HZA-SW: Zoll und Polizei retten blinden Passagier – Kätzchen überlebt Reise in LKW aus der Türkei bis nach Schweinfurt

Schweinfurt (ots) –

Eine Dienstleistung der besonderen Art erbrachten Beamtinnen und Beamte des Zollamts Schweinfurt – Londonstraße am vergangenen Montag. Gemeinsam mit der Verkehrspolizei Schweinfurt – Werneck retteten sie ein kleines Kätzchen, das eine tagelange Reise aus der Türkei in einem verplombten Lastwagen überlebt hatte.

Am Montagvormittag kontrollierte eine Streife der Verkehrspolizei Schweinfurt – Werneck auf der A7 einen aus der Türkei kommenden Lastwagen. Den aufmerksamen Polizisten entging dabei nicht, dass aus dem Inneren des Aufliegers laute Tiergeräusche drangen. Da das Fahrzeug ordnungsgemäß mit einer Zollplombe gesichert war, brachten die Polizisten den LKW zur weiteren Überprüfung der Fracht auf den Amtsplatz des Zollamts Schweinfurt.

Nach der Entsiegelung des Fahrzeugs nahmen die Zöllnerinnen und Zöllner die Ladefläche genauer unter die Lupe. Bei der Überprüfung machten sie schließlich zwischen den geladenen Packstücken die Entdeckung: Ein sichtlich erschöpftes und ausgehungertes Kätzchen kauerte in einem Zwischenraum. Der „blinde Passagier“ hatte die tausende Kilometer lange Fahrt aus der Türkei bis nach Unterfranken unter schwierigsten Bedingungen ohne Nahrung und Wasser überstanden. Die Beamtinnen und Beamten des Zolls zögerten nicht lange: Direkt nach der Rettung nahmen sie Kontakt zum Tierheim Schwebheim auf, um die weitere Inobhutnahme abzustimmen. Dank der schnellen Koordination konnte das Tier kurze Zeit später an die Tierschützer übergeben werden.

Das Kätzchen wird nun im Tierheim Schwebheim medizinisch versorgt und aufgepäppelt, um sich von den Strapazen der weiten Reise zu erholen.

Zusatzinformationen:

Eine Zollplombe (auch Zollverschluss genannt) ist ein offizielles Siegel, das an der Ladevorrichtung von Lastkraftwägen angebracht wird. Sie stellt sicher, dass die Ware auf dem Transportweg nicht manipuliert, entnommen oder hinzugefügt werden kann. Nur Zollbehörden oder bestimmte Wirtschaftsbeteiligte („zugelassene Versender“ bzw. „zugelassene Empfänger“) dürfen diese Siegel anbringen oder entfernen. Erst die amtliche Öffnung des LKWs durch das Zollamt Schweinfurt ermöglichte in diesem speziellen Fall den Zugang zum Tier.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Schweinfurt
Pressesprecher
Benedikt Danz
Tel.: 09721/6464-1030
E-Mail: [email protected]
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Quelle: ots