HZA-SW: Zoll deckt ausgeklügelten Sozialversicherungsbetrug bei oberfränkischem Reiseunternehmen auf – Geldstrafen von über 222.000 Euro erwirkt

Schweinfurt / Bamberg (ots) –

Wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 214 Fällen hat das Amtsgericht Hof auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hof rechtskräftige Strafbefehle gegen die Verantwortlichen eines oberfränkischen Reiseunternehmens erlassen. Die Summe der verhängten Geldstrafen beläuft sich auf insgesamt 222.480 Euro. Den Strafbefehlen vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Schweinfurt am Dienstsitz Bamberg.

In akribischer Arbeit deckten die Ermittler auf, dass das Reiseunternehmen über Jahre hinweg gezieltes „Lohnsplitting“ betrieb. Hierbei wurden Familienangehörige formal als geringfügig Beschäftigte angemeldet, um die tatsächlichen Arbeitsleistungen und Lohnzahlungen anderer Mitarbeiter zu verschleiern. Die Ermittlungen des Zolls ergaben, dass die angemeldeten Personen in mehreren Fällen tatsächlich jedoch nie für das Unternehmen tätig waren.

Zusätzlich wurden zahlreiche „freie Mitarbeiter“ beschäftigt, die nach Prüfung der Deutschen Rentenversicherung hingegen als sozialversicherungsrechtlich abhängig Beschäftigte einzustufen waren. Der durch diese Praktiken entstandene Gesamtschaden für die Sozialkassen beläuft sich nach Berechnungen des Zolls auf rund 277.850 Euro. Der erhebliche Aufwand der Ermittlungen spiegelt sich auch in den Zahlen wider: Zur Aufklärung des Falls wertete die FKS mehr als 1.700 Aktenseiten sowie neun Beweismittelordner aus.

Das Amtsgericht Hof folgte den Ausführungen des Zolls sowie der Staatsanwaltschaft und hat die verantwortlichen Personen nun mit rechtskräftigen Strafbefehlen belegt. Es wurden Geldstrafen von jeweils 360 Tagessätzen verhängt. In Summe belaufen sich die Strafen auf insgesamt 222.480 Euro.

„Der Fall zeigt: Wir schauen in allen Branchen ganz genau hin. Wer den Sozialkassen durch solche Taktiken unrechtmäßig Beiträge vorenthält, schadet der Allgemeinheit und muss mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen“, erklärt Benedikt Danz, Pressesprecher beim Hauptzollamt Schweinfurt.

Zusatzinformationen:

Die Aufklärung von Straftaten nach § 266a Strafgesetzbuch (StGB) gehört zu den zentralen Aufgaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls.
Eine unterlassene oder unrichtige Anmeldung von Beschäftigungsverhältnissen zur Sozialversicherung ist regelmäßig strafbar; Arbeitgebern drohen hierbei Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen.
Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch die FKS trägt maßgeblich zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und gewährleistet faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Schweinfurt
Pressesprecher
Benedikt Danz
Tel.: 09721/6464-1030
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Schweinfurt, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots