Aschaffenburg / Bamberg / Schweinfurt / Würzburg (ots) –
Mit einem Aufgebot von 94 Einsatzkräften hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Schweinfurt am gestrigen Dienstag zahlreiche Baustellen in der Region überprüft. Die Maßnahmen waren Teil einer konzertierten bundesweiten Schwerpunktprüfung des Zolls zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Baugewerbe.
Im Fokus der Beamtinnen und Beamten standen zahlreiche Bauvorhaben in ganz Unter- sowie in weiten Teilen Oberfrankens. Insgesamt wurden knapp 230 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Besonderes Augenmerk legten die Ermittler dabei auf die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, die rechtmäßige Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte, den Bezug von Sozialleistungen sowie die ordnungsgemäße Zahlung der geltenden Mindestlöhne.
Die vorläufige Bilanz der Schwerpunktprüfung:
Bereits während der laufenden Maßnahmen vor Ort leiteten die Einsatzkräfte mehr als 30 Ermittlungsverfahren aufgrund von Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen ein. Hierbei handelte es sich in mehreren Fällen insbesondere um den Verdacht des illegalen Aufenthalts sowie der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte ohne gültige Arbeitsgenehmigung.
In fast 70 weiteren Fällen ergaben sich konkrete Hinweise auf Verstöße, die nun anschließend umfangreiche Ermittlungen nach sich ziehen:
– Verstöße gegen das Ausländerrecht: Neben den 33 bereits vor Ort
eingeleiteten Ermittlungsverfahren ergaben sich in weiteren 24
Fällen Hinweise auf mögliche Verstöße gegen ausländerrechtliche
Bestimmungen.
– Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: In 14 Fällen
besteht der Verdacht, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten gar
nicht oder nicht korrekt zur Sozialversicherung angemeldet
haben.
– Mindestlohn-Unterschreitung: Neun Arbeitgeber stehen im
Verdacht, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht die
jeweils geltenden Mindestlöhne zu zahlen.
– Scheinselbstständigkeit: In einem Fall besteht der Verdacht,
dass eine als „selbstständig“ deklarierte Person tatsächlich in
einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht.
An die Kontrollen vor Ort schließt sich nun die detaillierte Auswertung der erhobenen Daten an. Die FKS gleicht diese in den kommenden Wochen mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der betroffenen Unternehmen ab. Hierbei steht das Hauptzollamt Schweinfurt im engen Austausch mit Partnerbehörden wie der Deutschen Rentenversicherung und den Ausländerbehörden.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunktprüfungen auf Basis eines risikoorientierten Ansatzes durch. Diese konzertierten Aktionen sind ein wichtiges Instrument, um die Akzeptanz von Schwarzarbeit zu senken und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern. Die Baubranche ist von volkswirtschaftlicher Bedeutung und zählt zu den Branchen, in denen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung häufiger vorkommen. Deshalb legt der Zoll in diesen Branchen ein besonderes Augenmerk auf Prüfungen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Schweinfurt
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Benedikt Danz
Tel.: 09721/6464-1030
E-Mail: [email protected]
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Quelle: ots
