Regensburg (ots) –
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg deckte nach umfangreichen Ermittlungen einen weiteren Fall von Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug auf:
Ein Tankstellenbetreiber des Landkreises Regensburg beschäftigte über einen Zeitraum von fast drei Jahren Arbeitnehmer, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Krankenkassen anzumelden.
Dabei zahlte der Unternehmer seinen Arbeitnehmern entweder Teile des Lohns oder den gesamten Lohn schwarz aus. Eine besonders schwerwiegende Verfehlung zeigte sich bei einer Arbeitnehmerin, die während ihrer Beschäftigung Arbeitslosengeld bezog und es unterließ, dem zuständigen Leistungsträgern ihren tatsächlichen Beschäftigungsumfang mitzuteilen. Zur Verschleierung dieser Tat wurde ein Teil ihres Lohns über ihren Sohn ausgezahlt, der als Minijobber angemeldet war, jedoch nie im Unternehmen tätig war. Diese Arbeitnehmerin wurde bereits wegen Betrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt.
Durch die systematische Umgehung seiner Verpflichtungen sparte sich der Tankstellenbetreiber Sozialabgaben und Beiträge zur Berufsgenossenschaft in Höhe von insgesamt 4.000 Euro. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Unternehmer nun zu einer Geldstrafe von insgesamt 19.500 Euro. Zusätzlich muss der Verurteilte für die entstandenen Verfahrenskosten sowie für die nachträglich eingeforderten Sozialversicherungsbeiträge aufkommen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg weist darauf hin, dass Schwarzarbeit und die Missachtung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten kein Kavaliersdelikt sind. Solche Praktiken führen zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden und benachteiligen die ehrlichen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
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