Nürnberg (ots) –
Rund 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) überprüften am Dienstag bundesweit in einer risikoorientierten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung die Baubranche.
Auch die Nürnberger FKS war mit mehr als 60 Bediensteten auf Baustellen in Erlangen und Nürnberg im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und ob die Mindestlöhne eingehalten werden.
Die Einsatzkräfte kontrollierten dabei 51 Arbeitgeber und führten 149 Personenbefragungen in der Metropolregion durch.
Bereits vor Ort wurden sieben Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz eingeleitet.
In über 70 Fällen ergaben sich schon am Einsatztag Hinweise auf Unregelmäßigkeiten, die weitere Überprüfungen erfordern. So gab es zum Beispiel in 21 Fällen Anhaltspunkte dafür, dass Sozialabgaben nicht oder nicht ausreichend abgeführt wurden, wovon in 13 Fällen der Verdacht auf Scheinselbständigkeit vorliegt.
In vier Fällen werden Verstöße gegen das Mindestlohngesetz vermutet.
„Die Prüfungen vor Ort bilden oft nur den Einstieg für tiefgreifende Ermittlungen der FKS“, so Lara Hutzler, stellvertretende Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. „Dass diese zu empfindlichen Strafen führen können, zeigt die Jahresbilanz der FKS Nürnberg: Im Jahr 2025 wurden in Folge der Ermittlungen der FKS des Hauptzollamts Nürnberg insgesamt 20 Jahre Freiheitsstrafen und über 1,3 Millionen Euro Geldstrafen und Bußgelder festgesetzt“, so Hutzler weiter.
Zusatzinformation:
Die FKS führt neben den Prüfungen im Tagesgeschäft regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.
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