Nürnberg (ots) –
Zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 54.000 Euro hat das Amtsgericht Nürnberg den 39-jährigen Geschäftsführer einer Nürnberger Trockenbaufirma wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 36 Fällen verurteilt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt, dass der rumänische Staatsangehörige über einen Zeitraum von drei Jahren mehrere Arbeitnehmer beschäftigte, ohne diese zur Sozialversicherung anzumelden.
Die Ermittler konnten nachweisen, dass die angeblich selbständigen Subunternehmer tatsächlich weisungsgebunden bei dem Mann beschäftigt und somit scheinselbständig waren.
„Als Scheinselbständige bezeichnet man Arbeitnehmer, die offiziell als Selbständige auftreten, tatsächlich aber in einem normalen Angestelltenverhältnis stehen. Dadurch sollen die für Arbeitnehmer anfallenden Sozialabgaben gespart werden“, so Lara Schütte, stellvertretende Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg.
Der Geschäftsführer verursachte dadurch einen Gesamtschaden in Höhe von über 200.000 Euro bei den Sozialkassen.
Der Mann legte ein umfassendes Geständnis ab, was im Urteil positiv berücksichtigt wurde.
Gegen ihn wurde eine Geldstrafe in Höhe von 600 Tagessätzen à 90 Euro festgesetzt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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