HZA-M: Zoll stellt artengeschütztes Getränkepulver sicher

München (ots) –

Rund 130 Kilogramm artengeschütztes Getränkepulver mit Orchideenextrakt haben Zöllnerinnen und Zöllner des Zollamts Garching-Hochbrück bei einer Warenkontrolle sichergestellt.

Bei der Überprüfung eines aus der Türkei eingereisten LKWs entdeckten Zollbeamte rund 130 Kilogramm sogenanntes „Salep-Pulver“, das Orchideenextrakt enthält.

Orchideen zählen zu den durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) streng geschützten Pflanzenarten. Dies gilt auch für daraus hergestellte Extrakte und Produkte. Die Ein- und Ausfuhr solcher Waren ist genehmigungspflichtig und innerhalb der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 geregelt.

Eine erforderliche Einfuhrgenehmigung konnte vom Importeur nicht vorgelegt werden. Die Ware wurde daraufhin durch den Zoll beschlagnahmt und ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet.

Für die Herstellung von Salep-Produkten werden Orchideenknollen verwendet, wobei die Pflanzen vollständig zerstört werden. Zahlreiche der betroffenen Arten gelten bereits als stark gefährdet. Entsprechende Einfuhrgenehmigungen für salephaltige Produkte werden in Deutschland und mehreren Nachbarstaaten derzeit nicht erteilt.

Anmerkung:

Der Zoll überwacht im grenzüberschreitenden Warenverkehr konsequent die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen. Geschützte Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Erzeugnisse werden bei fehlenden Genehmigungen sichergestellt – unabhängig davon, ob die Einfuhr privat oder gewerblich erfolgt.

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Quelle: ots