Landshut (ots) –
Die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Landshut haben im vergangenen Jahr fast 1.100 Arbeitgeber überprüft und leisteten damit erneut einen wichtigen Beitrag gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug.
An die Arbeitnehmerbefragungen vor Ort zu den Arbeitsverhältnissen schließen sich oftmals langwierige und komplexe Geschäftsunterlagenprüfungen und ggf. Ermittlungen an. Rund 1 400 Strafverfahren sowie knapp 950 Bußgeldverfahren konnten eingeleitet werden. Die erfolgreiche Arbeit der Kräfte des Hauptzollamtes Landshut führte zu Freiheitsstrafen von über 32 Jahren.
Im Ergebnis der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen wurde ein Gesamtschaden von 8,8 Millionen Euro aufgedeckt. Dieser setzt sich aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern und „sonstigen Schäden“ (insbesondere nicht gezahlten Mindestlöhnen und Urlaubskassenbeiträgen sowie zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen) zusammen.
„Die FKS folgt bei ihren Prüfungen dem Grundsatz „Qualität vor Quantität“. Dies bedeutet, dass verdachtsunabhängig, hinweisbezogen oder auf Grundlage eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, geprüft wird,“ so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Landshut.
Zusatzinformation:
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben viele Facetten
Prüfungen der FKS erfolgen immer ganzheitlich. Geprüft wird grundsätzlich, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.
Organisierte Formen der Schwarzarbeit
Die Bekämpfung von organisierten Formen der Schwarzarbeit und der organisierten Kriminalität bilden einen Schwerpunkt der Aufgabenwahrnehmung der FKS.
Ziel ist es, organisiert agierende Täterstrukturen zu erkennen und zu zerschlagen.
Gemeinsam mit der Polizei und der Steuerfahndung wird oftmals in gemeinsamen Ermittlungsgruppen und mit verdeckten Ermittlungsmaßnahmen gegen die Drahtzieher ermittelt.
Die Täter verursachen regelmäßig hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden und verdrängen gesetzestreue Mitbewerber durch unlautere Wettbewerbsvorteile.
Bundesweit wurden seitens der FKS mehr als 50 Verfahrenskomplexe bearbeitet, die von der Staatsanwaltschaft als Organisierte Kriminalität eingestuft wurden.
Die Standorte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Landshut, das für den Regierungsbezirk Niederbayern (vom Landkreis Kelheim nur den Südbereich) sowie die oberbayerischen Landkreise Dachau, Erding und Freising (ohne den Flughafen München) zuständig ist, befinden sich in Altdorf bei Landshut, Plattling, Pfarrkirchen und Passau.
Der Zoll bietet eine interessante Ausbildung im mittleren Zolldienst, sowie ein Duales Studium (Bachelor of Laws (LL.B.)) im gehobenen Zolldienst und ein Duales Studium Verwaltungsinformatik an.
Um einen Einblick in unsere vielseitigen Tätigkeiten zu ermöglichen, veranstaltet das Hauptzollamt Landshut in diesem Jahr drei Zollinfotage – Ausbildung (27.04.2024 in Altdorf, 22.06.2024 in Plattling, 14.09.2024 in Passau).
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Anmeldung ist möglich unter: zollinfotag.hza-landshut@zoll.bund.de.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Landshut
Pressesprecherin
Telefon: 0871-806-1031
E-Mail: presse.hza-landshut@zoll.bund.de
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Quelle: ots