HZA-A: Vier Kulleraugen auf großer Reise / Zoll stellt zwei aus der Türkei kommende Katzen vorerst sicher

Augsburg/Memmingen/schwaben (ots) –

Der Zoll am Flughafen Memmingerberg hat zwei Katzen im Frachtraum eines aus der Türkei kommenden Flugzeugs festgestellt. Der Transport erfolgte ordnungsgemäß und den beiden Fellnasen ging es in ihren Transportboxen gut.
Eine als sogenannte Flugpatin angetroffenen Passagierin legte alle erforderlichen Dokumente und Nachweise über Impfungen der Tiere vor. Da der Flughafen Memmingerberg jedoch keine befugte Zollstelle für veterinärrechtliche Einfuhren von Tieren ist, wurde Kontakt mit dem Veterinäramt beim Landratsamt Unterallgäu aufgenommen und durch den Amtstierarzt eine Quarantänemaßnahme angeordnet.
„Tiere die nach Deutschland eingeführt werden, müssen seuchenfrei sein und es besteht Quarantänepflicht.“ erklärt Adrian Kube, Pressesprecher des Hauptzollamts Augsburg. „Dies soll verhindern, dass hochansteckende Tierkrankheiten wie die Tollwut oder die Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland gelangen und sich hier verbreiten.“ so Kube weiter.
Nach Ablauf der Quarantäne können die beiden Katzen die Weiterreise antreten und an ihre Besitzerin übergeben werden.

Zusatzinformation:

Für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) gelten zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung von Tierseuchen die tiergesundheitlichen Bestimmungen der Europäischen Union.
Damit es bei der Einreise bzw. Wiedereinreise keine Probleme gibt, muss für jedes Heimtier, das aus einem Nicht-EU-Staat mitgeführt bzw. aus der EU stammt und in die Europäische Union zum Beispiel nach einer Urlaubsreise wieder mitgebracht wird, von den notwendigen Gesundheitsbescheinigungen und Dokumenten begleitet werden. Die Einreise muss über zugelassene Einreiseorte erfolgen damit die Unterbringung in einer Quarantäneeinrichtung gewährleistet werden kann.
Informationen zu den Vorschriften finden Sie unter www.zoll.de

Interessiert mehr über die vielfältigen Aufgaben des Zolls zu erfahren?
Wir sind der ZOLL – beim Tag der offenen Tür des Hauptzollamts Augsburg am Zollamt Göggingen, Depotstraße 8, 86199 Göggingen, können Sie sich ein Bild vom breiten Arbeitsspektrum beim Zoll machen. Von 12:30 bis 16:00 Uhr stehen Ihnen die Zollbeamtinnen und -beamten Rede und Antwort.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Adrian Kube
Telefon: 0821/5012 161
Mobil: 0151/209 941 84
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

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Quelle: ots