DPolG Bayern: Lückenschluss für mehr Sicherheit: DPolG begrüßt Taser-Erprobung im Streifendienst

München (ots) –

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in Bayern sieht die Entscheidung des Bayerischen Innenministeriums, Distanz-Elektro-Impulsgeräte (DEIG) – sogenannte Taser – nun auch im regulären Streifendienst zu erproben, als wegweisenden Erfolg für die Sicherheit der Polizeikräfte. Damit wird eine langjährige Kernforderung der DPolG endlich auf den Weg gebracht.

Bisher war der Einsatz des DEIG in Bayern primär Spezialeinheiten und geschlossene Einsatzeinheiten vorbehalten. Die Ausweitung der Erprobung auf den Streifendienst wird von der DPolG als notwendige Reaktion auf die zunehmenden Herausforderungen im täglichen Dienst gewertet.

Jürgen Köhnlein, Landesvorsitzender der DPolG, betont die Relevanz dieser Entscheidung: „Diese Erprobung ist ein überfälliger Schritt hin zu mehr Sicherheit für unsere Kolleginnen und Kollegen. Wer von Einsatzkräften erwartet, dass sie hochgefährliche Lagen beherrschen, muss ihnen auch die passenden Einsatzmittel zur Verfügung stellen. Der DEIG schließt die entscheidende Lücke zwischen Schlagstock, Pfefferspray und der Schusswaffe.“

Die Bayerische Polizei sieht sich zunehmend mit hochaggressiven Personen, psychischen Ausnahmesituationen und bewaffneten Angreifern konfrontiert. Die Erfahrungen zeigen, dass oft schon das bloße Androhen des DEIG-Einsatzes eine deeskalierende Wirkung entfaltet. Das Gerät kann in kritischen Situationen helfen, schwere Verletzungen bei Beamten sowie bei den Tatverdächtigen selbst zu vermeiden und lebensbedrohliche Eskalationen zu verhindern.

„Wir haben seit Jahren darauf hingewiesen, dass der Streifendienst ein modernes und verhältnismäßiges Mittel braucht, um Distanz zu wahren und Gefahren wirksam abzuwehren. Mit der Pilotphase wird jetzt anerkannt, dass der Taser kein Symbol, sondern ein wichtiger Bestandteil der gelebten Praxis ist,“ so Köhnlein weiter.

„Wir werden den Verlauf des Pilotprojekts eng begleiten. Gleichzeitig bleiben offene Fragen, wie die Beibehaltung des 4-Kräfte-Konzepts und die Einstufung des DEIG als Waffe und nicht als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“, so Köhnlein abschließend.

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