HZA-SW: Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Schwarzgeldzahlungen beim bayerischen Fußball-Regionalligisten TSV Aubstadt e.V. gegen die dortigen Verantwortlichen erfolgreich rechtskräftig abgeschlossen

Schweinfurt / Würzburg / Aubstadt (ots) –

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Würzburg und des Hauptzollamtes Schweinfurt

Das Großverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Schweinfurt und der Staatsanwaltschaft Würzburg gegen Verantwortliche des bayerischen Fußball-Regionalligisten TSV Aubstadt e.V. ist beendet. Das Ergebnis: Zahlreiche Verurteilungen, empfindliche Strafen und eine umfangreiche Schadensbegleichung.

Die Ermittlerinnen und Ermittler des Zolls wiesen in enger Zusammenarbeit mit der Justiz nach, dass der Verein von 2018 bis 2023 ein verdecktes, illegales Entlohnungssystem für die 1. Herrenmannschaft betrieben hatte. Spieler und Trainer waren offiziell oft nur als Minijobber gemeldet, erhielten tatsächlich jedoch erhebliche Summen bar auf die Hand. Neben sogenannten Handgeldern wurden auch Punkt-, Aufstiegs- und Auflaufprämien als nicht angemeldete Barzahlungen systematisch an den Sozialkassen vorbeigeschleust.

Um die Vorwürfe lückenlos aufzuklären, wertete das Hauptzollamt Schweinfurt mehr als 200 Asservate aus, darunter rund 20 Mobiltelefone und weitere digitale Endgeräte. Diese waren im Mai 2023 bei der Durchsuchung von mehr als 60 Wohn- und Geschäftsräumen sichergestellt worden. Hierdurch gelang es, die individuellen Daten und Zahlungsströme der Spieler, Trainer und Vereinsmitarbeiter zu rekonstruieren und mit den tatsächlichen Spiel- und Trainingsleistungen sowie den offiziell geleisteten Zahlungen abzugleichen.

Der durch dieses System der Schwarzlohnzahlungen entstandene Schaden für die Sozialkassen belief sich auf insgesamt rund 1,13 Millionen Euro. Hinzu kommt ein Steuerschaden, in erster Linie durch hinterzogene Lohnsteuern, in sechsstelliger Höhe. Die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge wurden im Laufe des Verfahrens bereits vollständig an die zuständigen Sozialversicherungsträger gezahlt. Nach der Durchsuchung im Mai 2023 verhielten sich die Verurteilten kooperativ. Sie räumten den Sachverhalt ein und wirkten an der Aufklärung mit. Auch im Rahmen der steuerlichen Aufarbeitung fand eine umfassende Mitwirkung der Verurteilten statt. Sämtliche bislang aufgrund dieses Sachverhalts festgesetzten Steuern wurden durch die Verurteilten bzw. den Verein getilgt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Würzburg nun Strafbefehle gegen die Verantwortlichen für das Verhalten des Vereins. Nach umfassenden Geständnissen der Verurteilten verhängte das Gericht neben jeweils einjährigen Freiheitsstrafen, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, auch die Zahlung von zusätzlichen Geldstrafen zwischen 90 und 300 Tagessätzen. Das Gesamtvolumen dieser neben den Freiheitsstrafen verhängten Geldstrafen bewegt sich im niedrigen siebenstelligen Bereich. Die Verurteilungen im Strafbefehlswege sind mittlerweile rechtskräftig.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Würzburg
Pressesprecher
Michael Weiskopf
Tel.: 0931 / 3813533
E-Mail: [email protected]

Hauptzollamt Schweinfurt
Pressesprecher
Benedikt Danz
Tel.: 09721/6464-1030
E-Mail: [email protected]

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Quelle: ots