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Samstag, 14. Dezember 2024

Das Wachstumschancengesetz und seine Auswirkungen auf Unternehmer: Steuerguru24 informiert über neuen Gesetzesentwurf

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Plauen (ots) –

Die deutsche Wirtschaft sieht sich aktuell mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert – entstanden durch die Coronakrise, den Ukraine-Krieg und die Inflation. Als Reaktion hierauf hat das Bundeskabinett am 30. August 2023 den Regierungsentwurf für das Wachstumschancengesetz beschlossen. Ziel hiervon ist es, die Transformation der deutschen Wirtschaft zu begleiten und den Standort Deutschland an sich zu stärken. Wie Sebastian Genßler, Steuercoach und Geschäftsführer der MS Luxury Collection eG, berichtet, ist darüber hinaus auch die Eindämmung unerwünschter Steuergestaltungen ein wichtiger Bestandteil des Wachstumschancengesetzes.

Sebastian Genßler: „Angesichts der geplanten Änderungen ist es für Unternehmer gerade jetzt äußerst wichtig, sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Entscheidend dabei ist, noch dieses Jahr zu handeln und die richtige Steuerstruktur zu gestalten, denn ab 2024 wird die Anzeige von Steuergestaltungen vor ihrer Umsetzung gesetzlich vorgeschrieben sein. Auf diese Art und Weise möchte der Gesetzgeber bestehende Lücken schließen: Jetzt ist also die Zeit, aktiv zu werden, um kein Geld zu verschenken. Mit Steuerguru24 helfe ich meinen Kunden genau dabei.“

Die Pflicht zur Mitteilung bestimmter innerstaatlicher Steuergestaltungen, die das Wachstumschancengesetz einführt, orientiert sich eng an den gesetzlichen Bestimmungen zur Mitteilung über grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Die Verabschiedung im Bundestag ist für November geplant, während die Zustimmung des Bundesrats im Dezember erfolgen soll.

Ziel ist es, Transparenz in steuerlichen Gestaltungsmodellen zu schaffen. Das Bundesfinanzministerium erhält die Befugnis, den Zeitpunkt festzulegen, ab dem die neuen Mitteilungspflichten gelten, indem es eine entsprechende Mitteilung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen betrifft nur solche Steuergestaltungen, bei denen das auslösende Ereignis für die Mitteilungspflicht nach dem vom Bundesfinanzministerium festgelegten erstmaligen Anwendungszeitpunkt eingetreten ist.

„Deutschland ist und bleibt ein Steuerparadies – vorausgesetzt, man kennt die richtige Strategie. Mit der Marke Steuerguru24 setzen wir genau an dieser Stelle an: Indem wir unsere Kunden bei jedem Schritt begleiten, ermöglichen wir es ihnen, das deutsche Steuersystem für sich zu nutzen und die nötigen Strukturen in die Praxis umzusetzen. 2023 bietet die Gelegenheit, Steuer- und Firmenstrukturen mit unserer Hilfe klug zu gestalten – und auf diese Art und Weise unmittelbar davon zu profitieren. Gerne stehen wir unseren Kunden hierbei zu jeder Zeit als zuverlässiger Ansprechpartner zur Seite“, so Sebastian Genßler.

Über Sebastian Genßler:

Sebastian Genßler ist Gründer und Vorstand der MS Luxury Collection eG. Als Wirtschaftscoach unterstützt er Unternehmer und Selbstständige dabei, ihre Unternehmensstruktur zu optimieren und legal Steuern zu sparen. Zusammen mit einem Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten bietet er vernetzte Dienstleistungen aus Konzeption und Umsetzung an. Die MS Luxury Collection eG berät Kunden zum Thema Steuergestaltung und setzt das Ganze auch gemeinsam mit ihnen um. Sebastian Genßler hat sogar einen eigenen Firmenstandort auf Mallorca gegründet, um der hohen Nachfrage auch im Ausland gerecht zu werden. Zu seinen Kunden gehören alle Einzelunternehmer, Freiberufler und Unternehmen mit einem Mindestumsatz von 75.000 Euro im Jahr. Mehr Informationen dazu unter: https://www.msluxury.de

Pressekontakt:
MS Luxury Collection eG
Vertreten durch Sebastian Genßler
Web: www.msluxury.de
E-Mail: [email protected]

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