München (ots) –
Auch am zweiten Wiesnsonntag (27. September) waren die Einsatzkräfte der Bundespolizei im Münchner Bahnbereich gefordert. Neben einer sexuellen Belästigung mit anschließender Körperverletzung an der Hackerbrücke beschäftigten die Bundespolizei Verstöße gegen die Allgemeinverfügung zum Mitführen gefährlicher Gegenstände. Am Hauptbahnhof wurde zudem eine 32-Jährige nach einem tätlichen Angriff auf einen Bundespolizisten festgenommen. Darüber hinaus vollstreckten die Einsatzkräfte zwei Haftbefehle.
Sexuelle Belästigung endet mit Körperverletzung
Am frühen Sonntagmorgen gegen 00:45 Uhr wurden Einsatzkräfte der Bundespolizei am Haltepunkt Hackerbrücke auf eine körperliche Auseinandersetzung aufmerksam.
Nach bisherigen Erkenntnissen soll ein 35-jähriger Jemenit aus Fürstenfeldbruck zuvor mehrere bislang unbekannte Frauen in der Menschenmenge unsittlich berührt haben. Ein 20-jähriger Deutscher sprach den Mann offenbar auf sein Verhalten an, woraufhin es zunächst zu einem verbalen Streit kam. Im weiteren Verlauf schlug der 35-Jährige den 20-jährigen Münchner. Der Geschädigte klagte anschließend über Schmerzen im Kopfbereich, benötigte jedoch keine sofortige medizinische Behandlung. Ein freiwilliger Atemalkoholtest beim 35-Jährigen ergab einen Wert von 0,4 Promille. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnten die Beteiligten die Dienststelle verlassen.
Die Bundespolizei ermittelt wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung und Körperverletzung. Insbesondere die bislang unbekannten Frauen, die von dem 35-Jährigen berührt worden sein sollen, sowie Zeuginnen und Zeugen des Geschehens werden gebeten, sich unter 089 515550-0 bei der Bundespolizei zu melden.
Tritt ins Gesicht: Bundespolizist verletzt
Gegen 18:45 Uhr beobachteten zivile Einsatzkräfte der Bundespolizei an der Tramhaltestelle Hauptbahnhof Nord eine 32-jährige Spanierin, die eine Flasche zu Boden warf. Als die Beamten die Frau kontrollieren wollten, verweigerte sie die Angabe ihrer Personalien und versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen. Zur Feststellung ihrer Identität sollte sie zur Dienststelle der Bundespolizei gebracht werden. Dabei sperrte sich die 32-jährige Münchnerin gegen die Maßnahmen und musste von den Einsatzkräften getragen werden. Im weiteren Verlauf trat sie zweimal nach einem Bundespolizisten. Während dieser den ersten Tritt abwehren konnte, traf ihn der zweite Tritt im Gesicht.
Auch während der anschließenden Maßnahmen beleidigte die Frau die eingesetzten Beamten. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,4 Promille. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I wurde eine Blutentnahme sowie die richterliche Vorführung der 32-Jährigen angeordnet. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde sie der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München übergeben.
Der getroffene Bundespolizist musste seinen Dienst abbrechen und sich in ärztliche Behandlung begeben.
Die Bundespolizei ermittelt unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung.
Drei Messer an der Hackerbrücke sichergestellt
Gegen 12:40 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Haltepunkt Hackerbrücke einen 43-jährigen Deutschen und einen 32-jährigen Schweden. Bei der Kontrolle fanden die Beamten bei dem 43-Jährigen ein Taschenmesser und bei dem 32-Jährigen zwei Küchenmesser. Damit verstießen beide gegen die für den Bereich geltende Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände. Die Messer wurden sichergestellt. Gegenüber dem 43-Jährigen wurde für den Fall eines erneuten Verstoßes ein Zwangsgeld angedroht. Da der 32-Jährige bereits zuvor gegen die Allgemeinverfügung verstoßen hatte, wurde bei ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro fällig.
Nach Abschluss der Maßnahmen konnten beide Männer ihren Weg fortsetzen.
Zwei Haftbefehle vollstreckt
Gleich zweimal stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Sonntag Männer fest, gegen die Vollstreckungshaftbefehle vorlagen.
Gegen 11:55 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Münchner Ostbahnhof einen 37-jährigen Rumänen. Dabei stellte sich heraus, dass gegen ihn gleich zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaften München I und München II wegen Diebstahls vorlagen. Demnach waren noch Geldstrafen beziehungsweise Ersatzfreiheitsstrafen von 20 und 45 Tagen zu vollstrecken. Da der 37-Jährige die geforderten Beträge von insgesamt 5.950 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert.
Am späten Sonntagabend gegen 23:00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Münchner Hauptbahnhof einen 55-jährigen Spanier. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen Betrugs vor. Der Mann konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.170 Euro bezahlen und damit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 17 Tagen abwenden. Anschließend durfte er seinen Weg fortsetzen.
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