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Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreise mit der Bahn / Bundespolizei bringt einen tunesischen Staatsangehörigen in Zurückweisungshaft

Lindau (ots) –

Lindau – Am Sonntag (26. Juli) hat die Bundespolizei einen ausreisepflichtigen tunesischen Staatsangehörigen im Zug kontrolliert. Der in Deutschland abgelehnte Asylbewerber sitzt nun in Zurückweisungshaft. Eine Abschiebung war bisher aufgrund des ungeklärten Aufenthaltsortes gescheitert.

Am Sonntagabend kontrollierten Lindauer Bundespolizisten im EuroCity (Zuglauf Zürich-München) einen tunesischen Staatsangehörigen. Der 21-Jährige versuchte, aus der Schweiz kommend, in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen. Einen Reisepass oder einen gültigen Aufenthaltstitel konnte er den Beamten allerdings nicht vorlegen.
Die Bundespolizistin überprüften seine Personaldaten und stellten mehrere Fahndungsnotierungen fest.
Unter anderem wurde er wegen fünf Aufenthaltsermittlungen aufgrund einer gefährlichen Körperverletzung sowie Diebstahl und Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz gesucht. Wegen des unerlaubten Aufenthalts in Deutschland lag auch ein Haftbefehl gegen ihn vor.
Die Beamten ermittelten zudem, dass der Asylantrag des Mannes bereits im Dezember 2022 rechtskräftig abgelehnt wurde und er dadurch vollziehbar ausreisepflichtig war.
Eine Abschiebung in sein Heimatland scheiterte jedoch aufgrund des unbekannten Wohnsitzes/ Aufenthaltsortes.
Die Bundespolizistin zeigten den Zugreisenden wegen versuchter unerlaubter Einreise an, führten ihn dem Richter am Amtsgericht Kempten vor und lieferten den Festgenommenen auf richterlichen Beschluss in die Abschiebehafteinrichtung Hof ein.
Dort wartet er nun auf seine Abschiebung in sein Heimatland.

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Bianca Ehnes
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Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und
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grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu
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Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 91
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Quelle: ots