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Dienstag, 5. November 2024

Bundespolizeidirektion München: „Schwarzfahrt in den Knast“ / Bundespolizei leitet Strafvollstreckung gegen 30-Jährigen ein

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München (ots) –

Am Donnerstag (22. August) endete eine „Schwarzfahrt“ für einen 30-Jährigen in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim.

Gegen 12 Uhr wurde die Bundespolizei zu einer Identitätsfeststellung nach einer Leistungserschleichung gerufen. Am Gleis 20 des Münchner Hauptbahnhofes trafen die Beamten am ICE 503 auf einen 30-jährigen Albaner. Dieser war im Zug ohne gültigen Fahrschein von Berlin nach München gefahren.

Ein Datenabgleich ergab, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart zwecks Vollstreckung einer Haftstrafe seit Januar 2024 nach ihm suchte. Eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro (150 Tagessätze a 30 EUR) wegen Urkundenfälschung hatte er nicht beglichen. Da er, ebenso wie sein kontaktierter Bruder, das Geld auch aktuell nicht aufbringen konnte oder wollte, wurde er der Justizvollzugsanstalt Stadelheim zugeführt.
Der Festgenommene war erstmals im März 2023 ins Bundesgebiet eingereist. Aktuell verfügt er über keinen gültigen Aufenthaltsstatus.

Im ersten Halbjahr 2024 konnte die Bundespolizeiinspektion München im bahnpolizeilichen Zuständigkeitsbereich insgesamt 1.369 Fahndungstreffer generieren, das sind im Durchschnitt 7,5 pro Tag. 583 davon waren sogenannte Initiativaufgriffe (3,2 pro Tag). Als Fahndungsaufgriffe werden nicht nur Haftvollstreckungen erfasst, sondern unter anderem auch Fahndungen nach Aufenthalten und wegen Verstößen gegen Justizauflagen. Bei rund 3/4 aller Aufgriffe war der Hauptbahnhof München Feststellort der Gesuchten.

Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz „Bundespolizei“ im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Denisstraße 1 – 80335 München
Telefon: 089 515 550 1102
E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum
räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben
der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten
Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding,
Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg.

Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben
Gleis 26. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof in München und der
Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst
befindet sich in der Denisstraße 1, rund 700m fußläufig vom
Hauptbahnhof entfernt. Zudem gibt es Diensträume in Pasing und
Freising.

Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 – 1111 zu
erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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