Regensburg (ots) –
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg führten zur Aufdeckung eines Sozialleistungsbetrugs im Landkreis Regensburg. Ein Schrotthändler verschwieg über einen Zeitraum von rund drei Jahren erhebliche Einkünfte aus seiner gewerblichen Tätigkeit, obwohl er gleichzeitig Arbeitslosengeld II beziehungsweise später Bürgergeld bezog. Dadurch entstand dem zuständigen Jobcenter ein Schaden von rund 45.000
Euro. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Mann rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ergaben, dass der Unternehmer seine Einkünfte aus dem Schrotthandel über einen Zeitraum von rund drei Jahren dem zuständigen Jobcenter nicht mitteilte. Aufgrund der verschwiegenen Einnahmen wurden Sozialleistungen
zu Unrecht gewährt.
Mit rechtskräftigem Urteil verurteilte das Amtsgericht Regensburg den Angeklagten wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Darüber hinaus muss der Verurteilte die Verfahrenskosten tragen und die zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen zurückzahlen.
„Wer Sozialleistungen beantragt, ist verpflichtet, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit verfolgt Hinweise auf Leistungsmissbrauch konsequent und trägt damit dazu bei, dass Sozialleistungen ausschließlich denjenigen zugutekommen, die tatsächlich darauf angewiesen sind.“, betont Leitender Regierungsdirektor René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.
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Quelle: ots
