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Mittwoch, 6. November 2024

Bundespolizeidirektion München: Radfahrer verursacht Schnellbremsung – Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr

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Freising (ots) –

Am Donnerstagmorgen (20. Juni) verursachte ein Fahrradfahrer, der zwischen Freising und Marzling an einem Bahnübergang eine Halbschranke umfuhr, eine Schnellbremsung eines Regionalexpresses.
Gegen 07:30 Uhr soll – nach ersten Ermittlungen – ein bislang unbekannter Fahrradfahrer auf der Bahnstrecke München – Regensburg, zwischen Freising und Marzling, eine geschlossene Halbschranke umfahren haben. Gleichzeitig näherte sich dem Bahnübergang „Parkstraße“ in Freising der RE 57908 (Zuglauf München/Flughafen – Regensburg). Als der Triebfahrzeugführer dies erkannte, gab er einen Achtungspfiff ab und leitete eine Schnellbremsung ein.
Der Radfahrer hatte den ankommenden Zug scheinbar gerade noch erkannt, bremste seine Fahrt abrupt ab und kam im sogenannten lichten Raum des Bahnüberganges zum Stehen. Trotz der Schnellbremsung und des Stehenbleibens soll es zu einer Kollision des Zuges mit dem Fahrrad bzw. dessen Fahrer gekommen sein. Der 39-jährige Triebfahrzeugführer hatte beim Befahren des Bahnüberganges ein lautes Knallgeräusch wahrgenommen.
Nach dem Stillstand des Zuges, rund 700 m hinter dem Ereignisort, wurde die Strecke gesperrt und Absuchemaßnahmen nach dem Fahrrad bzw. einer Person eingeleitet. Eingebunden waren darin Kräfte der Landes- und Bundespolizei sowie der örtlichen Feuerwehr sowie ein Helikopter der Bundespolizei-Fliegerstaffel Oberschleißheim.
Doch weder ein Fahrrad noch eine Person wurden festgestellt, weswegen davon ausgegangen wird, dass sich der Fahrradfahrer nicht oder leicht verletzt, aber gegebenenfalls mit beschädigtem Fahrrad, vom Unfallort entfernt hatte. Der Triebfahrzeugführer musste wegen eines Schockes abgelöst werden. Dadurch und wegen der Streckensperrung kam es zu betrieblichen Verzögerungen der Bahnstrecke München – Regensburg. Keiner der rund 30 Reisenden im Regionalexpress wurde verletzt.

Die Bundespolizei warnt eindringlich vor dem Umfahren einer Halbschranke bzw. vor der Überquerung eines mit Rotlicht gesicherten Bahnüberganges.
Neben der Gefahr für Leib und Leben der Person, können auch Gefahren für andere, wie Reisende und DB-Personal sowie Sachschäden nicht ausgeschlossen werden.

Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz „Bundespolizei“ im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Denisstraße 1 – 80335 München
Telefon: 089 515 550 1102
E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum
räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben
der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten
Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding,
Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg.

Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben
Gleis 26. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof in München und der
Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst
befindet sich in der Denisstraße 1, rund 700m fußläufig vom
Hauptbahnhof entfernt. Zudem gibt es Diensträume in Pasing und
Freising.

Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 – 1111 zu
erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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