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Dienstag, 5. November 2024

Bundespolizeidirektion München: Körperverletzung durch Reizstoff / Bundespolizei sucht Zeugen

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München (ots) –

Am Freitagnachmittag (13. September) erhielt die Einsatzleitstelle der Bundespolizeiinspektion München eine Meldung über eine Bedrohung im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofs München. Vor Ort stellte sich heraus, dass es sich um eine gefährliche Körperverletzung durch Reizstoff handelte.
Nach bisherigen Ermittlungen kam es gegen 16:30 Uhr zu einem Streit zwischen einer bislang unbekannten männlichen Person und einem 22-jährigen deutschen Staatsbürger. Im Verlauf des Streits sprühte der Unbekannte dem Geschädigten Reizstoff ins Gesicht und flüchtete in Richtung U-Bahn. Trotz einer sofort eingeleiteten Fahndung im Bereich des Tatorts, konnte der Täter bislang nicht gefasst werden.
Durch den Einsatz des Reizstoffs erlitt der 22-Jährige keine schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Seine 20-jährige Begleiterin berichtete von Schmerzen im linken Auge, und eine 23-Jährige, die ebenfalls zu der Gruppe gehörte, hatte den Reizstoff in ihren Mund bekommen, was Schmerzen im Hals und in der Lunge zur Folge hatte. Alle Geschädigten lehnten eine ärztliche Versorgung ab und gaben an, momentan keine Schmerzen mehr zu verspüren.

Bei der Überprüfung des 22-jährigen Wohnsitzlosen stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl des Amtsgerichts Fürth wegen Erschleichens von Leistungen vorlag. In Absprache mit der Jour-Staatsanwaltschaft wurde er Samstag dem Amtsgericht München vorgeführt und anschließend in die Haftanstalt überstellt.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Unbekannte von dem Reizstoff getroffen wurden. Sie werden gebeten, sich bei der Bundespolizei unter der Rufnummer 089 515 550 0 zu melden. Ebenso Personen die Hinweise zum Tatverdächtigen geben können.

Rückfragen bitte an:

Sina Dietsch
Pressestelle
Telefon: 089 515550-1103
E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und
Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn und im
größten deutschen
S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440
Streckenkilometern. Zum
räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
gehören drei der vier
größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben der Landeshauptstadt
und dem Landkreis
München die benachbarten Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau,
Ebersberg, Erding,
Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg.

Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben
Gleis 26. Das Revier
befindet sich im Ostbahnhof in München und der Dienstsitz für die
nichtoperativen
Bereiche mit dem Ermittlungsdienst befindet sich in der Denisstraße
1, rund 700m
fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Zudem gibt es Diensträume in
Pasing und
Freising.

Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 – 1111 zu
erreichen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de
oder oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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