Bundespolizeidirektion München: 13.800 Euro Geldstrafe – Einreiseversuch endet in der JVA

Freilassing (ots) –

Eine nicht alltägliche Feststellung hatten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Freilassing vergangenen Donnerstag (1. Oktober) kurz vor Mitternacht zu verzeichnen. Ein 50-jähriger Deutscher wurde in zwei Fällen von der Staatsanwaltschaft gesucht und hatte 13.800 Euro Geldstrafe ohne Verfahrenskosten zu bezahlen.

Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten in der Nacht zu Freitag die Insassen eines grenzüberschreitenden Einreisezuges im Bahnhof Freilassing. Bei einem 50-jährigen deutschen Staatsangehörigen ermittelten die Bundespolizisten zwei Fahndungsnotierungen. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis suchte die Strafvollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft München II nach dem Mann. Das Amtsgericht Miesbach hatte zuvor in einem Strafbefehlsverfahren eine Geldstrafe in Höhe von 4.800 Euro festgesetzt. Die Staatsanwaltschaft Mannheim suchte nach dem 50-Jährigen wegen Leistungserschleichung. Das Amtsgericht Mannheim entschied mittels Strafbefehl auf Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro. Die insgesamt geforderten 13.800 Euro konnte der Deutsche nicht bezahlen. Er wurde durch Beamte der Bundespolizeiinspektion Freilassing in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

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