Bundespolizeidirektion München: Haftbefehl und Visaerschleichung/ Bundespolizei beendet Fernbusreisen

Lindau (ots) –

Am Mittwoch (30. September) hat die Bundespolizei zwei Fernbusreisende hinter Gitter gebracht. Die beiden Männer wurden am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) unabhängig voneinander aufgegriffen. Ein indischer Staatsangehöriger versuchte mit einem mutmaßlich erschlichenen Visum einzureisen, während gegen einen Ukrainer ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag.

Eine Bundespolizei-Streife kontrollierte am Dienstagabend (29. September) die Insassen eines Fernreisebusses mit der Route Mailand-München. Unter den Passagieren befand sich ein indischer Staatsangehöriger, der den Beamten seinen Reisepass mit einem griechischen Visum für einen touristischen Kurzaufenthalt vorlegte. Laut Einreisestempel war der Mann erst am Vortag per Flugzeug in Italien eingereist.
Zu seiner Reise befragt, machte der Mann widersprüchliche Angaben. Zunächst behauptete er, das Oktoberfest in München besuchen zu wollen. Dann gab er unter anderem an, seinen Flug von Italien nach Griechenland verpasst zu haben. Später gab er schließlich zu, einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland anzustreben und bei der Visumsbeantragung bewusst falsche Angaben gemacht zu haben.
Der Inder erhielt Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise und Visaerschleichung. Die Polizisten annullierten das Visum des Beschuldigten und belegten ihn mit einem vierjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik. Außerdem musste er eine Sicherheitsleistung für die Kosten der Rückführung in Höhe von 1.100 Euro hinterlegen.
Die Beamten führten den 23-Jährigen am Mittwochnachmittag beim Amtsgericht Kempten vor und lieferten ihn anschließend in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt ein. Von dort aus soll der Inder in sein Heimatland zurückgewiesen werden.

In der Nacht auf Mittwoch kontrollierten Bundespolizisten einen ukrainischen Fernbusreisenden (Route Mailand-Bialystok). Der 35-Jährige wies sich mit seinem Reisepass und einem deutschen Aufenthaltstitel aus. Die Beamten stellten jedoch fest, dass die Aufenthaltserlaubnis bereits im März 2025 durch das Ausländeramt Fürstenfeldbruck für ungültig erklärt worden war.
Weiterhin fanden die Polizisten bei der Fahndungsüberprüfung heraus, dass gegen den Ukrainer ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen Trunkenheit im Verkehr vorlag.
Die Bundespolizisten zeigten den Busreisenden wegen versuchter unerlaubter Einreise an und stellten den Reisepass sicher. Da der Mann seine ausstehenden Justizschulden in Höhe von über 4.000 Euro nicht zahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe noch am selben Nachmittag in die Justizvollzugsanstalt Kempten eingeliefert.

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