HZA-LA: Landshuter Zoll nimmt Friseur- und Kosmetikgewerbe ins Visier / Rund 2.200 Kräfte des Zolls bei bundesweiter Schwerpunktprüfung im Einsatz

Landshut (ots) –

Am Samstag, den 26. September 2026, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Friseur- und Kosmetikbranche durchgeführt. Ziel war es, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns zu überprüfen sowie illegale Beschäftigung, Scheinselbständigkeit oder sog. Leistungsbetrug aufzudecken. Bundesweit waren rund 2.200 Kräfte im Einsatz.

Auch der Landshuter Zoll war mit knapp 50 Beschäftigten im Einsatz und kontrollierte gezielt Barbershops und Nagelstudios in ganz Niederbayern sowie den oberbayerischen Landkreisen Freising, Erding und Dachau. Dabei wurden zahlreiche Geschäftsunterlagenprüfungen und Personenbefragungen durchgeführt.
Diese Prüfungen führten zur Einleitung von 29 Ordnungswidrigkeitenverfahren und 10 Strafverfahren. In 34 Fällen sind noch Nachprüfungen erforderlich.

„Mit unseren Kontrollen sorgen wir für faire Arbeitsbedingungen und gleiche Wettbewerbsbedingungen. Wir wollen präventiv wirken und ehrliche Betriebe schützen – das ist das klare Signal, das von dieser Maßnahme ausgeht“, so Manuel Probst, stellvertretender Pressesprecher des Hauptzollamts Landshut.

An diese Schwerpunktprüfung schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an. Der Zoll wird die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung und weiteren Behörden.

Zusatzinformation

Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Im Friseur- und Kosmetikgewerbe gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro brutto pro Stunde.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Landshut
Telefon: 0871/806-1031
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Landshut, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots