Freilassing (ots) –
Am Freitag (19. April) haben Kräfte der Bundespolizeiinspektion Freilassing auf Beschluss des Amtsgerichts Traunstein die Wohnung eines 30-jährigen mutmaßlichen Graffiti-Sprayers durchsucht. Dabei haben die Beamten neben diversen Farbutensilien auch Gegenstände sichergestellt, mit welchen sich der „Künstler“ Zugang zu verschlossenen Bereichen verschafft haben könnte. Die Bundespolizeiinspektion Freilassing ermittelt.
Seit 2020 ist die Bundespolizeiinspektion Freilassing einem 30-jährigen Sprayer aus dem Landkreis Altötting auf der Spur, der Graffitis an Infrastruktureinrichtungen hinterlassen hatte. Nun wurde er identifiziert.
Der Deutsche steht im Verdacht, zwischen August 2020 und Mai 2023 im Raum Burghausen, Mühldorf am Inn, Altötting, Eggenfelden und Traunstein Einrichtungen des Schienennetzes der Bahn, Strom- und Telefonverteiler sowie Lärmschutzwände an Autobahnen und Bundesstraßen durch das Anbringen von Graffitis beschädigt zu haben. Seinen „Kunstwerken“ fügte der Beschuldigte meist ein sogenanntes „Tag“, ein persönliches Signaturkürzel, hinzu. Die Schadenssumme beläuft sich auf rund 38.000 Euro.
Aufgrund der Beweislage erließ das Amtsgericht Traunstein einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 30-Jährigen, der von Kräften der Bundespolizeiinspektion Freilassing am Freitagmorgen vollstreckt wurde.
Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Zahlreiche Spraydosen, diverse Sprühköpfe, mehrere Datenträger und Fasermalstifte waren das umfangreiche Kreativsortiment des 30-Jährigen. Neben der „künstlerischen Ader“ wiesen aufgefundene Bolzen- und Seitenschneider, Handschuhe, Vermummungsgegenstände auf eine gewisse kriminelle Energie des Sprayers hin.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt. Unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein führt die Bundespolizeiinspektion Freilassing die weiteren Ermittlungen.
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Die Bundespolizeiinspektion Freilassing gewährleistet die Sicherheit
in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein, Altötting und
Mühldorf. Sie ist an 21 Grenzübergängen und einer Grenzlänge von
insgesamt 225 Kilometer zuständig. Ferner fallen 72 Bahnhöfe und
Haltepunkte in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion
mit einem Personalbestand von knapp 400 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern. Neben dem Inspektionssitz in Freilassing besteht ein
weiterer Standort beim Bundespolizeirevier in Mühldorf am Inn.
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Quelle: ots