München (ots) –
Die Staatsanwaltschaft München I und das Zollfahndungsamt München führen ein Ermittlungsverfahren gegen zwölf Beschuldigte wegen des Verdachts von Verbrechen nach dem AntiDopG und von Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz.
Es besteht der Verdacht, dass sich sechs männliche und eine weibliche Beschuldigte zusammengeschlossen haben, um gemeinsam und arbeitsteilig im Zeitraum von September 2024 bis Juni 2025 mit Dopingmitteln und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu handeln.
Zwei Beschuldigten liegt dabei zur Last, in Hamburg eine Lagerstätte für Doping- und Arzneimittel unterhalten und von hier aus Lieferungen an Endabnehmer versandt zu haben. Ein weiterer Beschuldigter soll die Lagerstätte mit Lieferungen von Dopingmitteln vermutlich aus dem Ausland bestückt haben, wobei mindestens neun Pakete mit einer Vielzahl von bislang nicht näher bekannten Dopingmitteln mit einem Gewicht von jeweils etwa 10 Kilogramm an die Lagerstätten versandt worden sein sollen. Die weiteren vier Beschuldigten vermittelten den Kontakt zu den Endabnehmern und überwachten die Eingänge der Zahlungen.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen wurden über 3.000 Einzellieferungen an Endabnehmer versandt, hierfür gingen Zahlungen der Endabnehmer von mehr als 67.000 Euro ein. Gegenstand der Lieferungen waren überwiegend anabole Steroide.
Diesen Beschuldigten wird gewerbsmäßiges und bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Dopingmitteln und vorsätzliches unerlaubtes Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in zahlreichen Fällen bzw. Beihilfe hierzu zur Last gelegt. Bei den weiteren Beschuldigten besteht der Verdacht, dass diese als Endabnehmer Dopingmittel erworben haben.
Am Dienstag, 23.09.25 durchsuchten zwei Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft München I zusammen mit knapp 120 Beamten der Zollfahndungsämter München, Berlin-Brandenburg, Frankfurt am Main, Hamburg und Stuttgart sowie mit Kräften des Zollkriminalamtes zeitgleich Wohnungen von elf Beschuldigten und einem nicht beschuldigten Dritten, zudem die als Lagerstätte benutzte Schrebergartenparzelle. Die Durchsuchungsobjekte befanden sich in Geesthacht, Hamburg, Mannheim, im Landkreis Bad Kissingen und in Berlin.
Vier Beschuldigte konnten aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts München festgenommen werden. Sie wurden Ermittlungsrichtern vorgeführt, die jeweils den Vollzug der Untersuchungshaft anordneten.
Bei den Durchsuchungen wurden 15.156 Ampullen und 152.829 Tabletten mit anabolen Wirkstoffen und zahlreiche elektronische Datenträger sichergestellt. Weitere Pakete mit Dopingmitteln konnten bei einem Postdienstleister abgefangen werden.
Im Rahmen von vermögensabschöpfenden Maßnahmen wurden zwei PKW sowie Bankguthaben im mittleren fünfstelligen Bereich gepfändet.
Als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Straftaten nach dem AntiDopG ist die Staatsanwaltschaft München I bayernweit für die Verfolgung sämtlicher Dopingdelikte zuständig. Ausgangspunkt der Ermittlungen war die Sicherstellung eines Postpaketes, das an eine Anschrift im Landkreis Kissingen adressiert war.
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