Regensburg (ots) –
An drei Einsatztagen im Mai 2025 führten über 85 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Regensburg großangelegte Kontrollen in der gesamten Oberpfalz sowie im sächsischen Großzöbern durch. Ziel war die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die Überwachung des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs. Doch das Ergebnis ging weit über den Schwerpunkt hinaus: Die Einsatzkräfte entdeckten außerdem noch große Mengen an Drogen, Waffen und anderer geschmuggelter Waren.
Drei Kilo Kokain und zehn Liter Amphetamin entdeckt
Ein besonders schwerwiegender Fund gelang den Zollbeamten aus Furth im Wald am 20. Mai: In einem bosnischen Fahrzeug entdeckten sie über drei Kilogramm Kokain sowie zehn Liter flüssiges Amphetamin. Die Drogen waren teils im Kotflügel, teils zwischen Lebensmitteln im Kofferraum versteckt.
Der Fahrer gab zunächst an, auf dem Rückweg in seine Heimat zu sein, machte jedoch keine Angaben zu den Drogen. Später räumte er ein, dass die Drogen aus den Niederlanden stammen.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt München mit Dienstsitz in Nürnberg. Durch das Amtsgericht Regensburg wurde Untersuchungshaft angeordnet. Beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren vor.
„Dieser Aufgriff zeigt deutlich, wie wichtig die Kontrolle grenznaher Verkehrswege durch den Zoll ist. Es ist unsere Aufgabe, den organisierten Drogenhandel frühzeitig zu stoppen – bevor die Drogen auf dem Straßenmarkt auftauchen. Die sichergestellten Drogen hätten ein enormes Gefahrenpotenzial für die öffentliche Gesundheit.,“ so René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.
Designer-Handtaschen und Auto nicht verzollt – Steuerhinterziehung im Fokus
An der Kontrollstelle auf der A72 bei Großzöbern wurden zwei ukrainische Reisende am späten Abend überprüft. In ihrem Fahrzeug fanden die Zöllner aus Selb rund 30 neuwertige Luxus-Handtaschen verschiedener hochpreisiger Marken. Das Fahrzeug war nicht verzollt, ebenso wenig wie die mitgeführten Waren.
Gegen die 32-jährige Mitfahrerin wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Nach Absprache mit dem Zollfahndungsamt Dresden und der Staatsanwaltschaft Zwickau wurden beide Personen vernommen. Während der Vernehmung des Fahrers versuchte die Beschuldigte wiederholt in ihrer Landessprache auf den Fahrer einzureden. Zeitgleich telefonierte sie mit ihrem Rechtsanwalt. Die Zöllner mussten die Störung unterbinden und die Frau unter Widerstand aus dem Vernehmungsraum verweisen. Neben einer zu erwartenden Strafe muss sie nun Einfuhrabgaben in Höhe von über 11.200 Euro entrichten. Die weitere Sachbearbeitung übernimmt die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Erfurt.
Kein LKW-Kauf nachweisbar – Bargeld sichergestellt
In Berg kontrollierten Zöllner aus Selb einen polnischen Unternehmer, der einen hohen Bargeldbetrag mitführte. Er behauptete, einen LKW für rund 26.500 Euro kaufen zu wollen. Hierzu hatte er eine Anzahlung von über 10.000 Euro dabei. Doch der angegebene Händler kannte den Reisenden nicht; es gab weder einen Termin noch einen Kontakt. Das Bargeld wurde sichergestellt, und es wurde ein Bußgeldverfahren sowie ein sogenanntes „Clearingverfahren“ eingeleitet.
Das Clearingverfahren ist ein behördliches Verfahren zur Überprüfung und Aufklärung von Unstimmigkeiten bei der Anmeldung von Bargeldbewegungen, um Geldwäsche und Steuerhinterziehung aufzudecken. Es wird von der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe am Landeskriminalamt Sachsen in Dresden durchgeführt, die sich aus Mitarbeitenden der Zollfahndung und des Landeskriminalamt Sachsen zusammensetzt. Das Bußgeldverfahren übernimmt die Straf- und Bußgeldstelle Bamberg.
Zahlreiche Verstöße festgestellt – die Bilanz im Überblick
Die Zöllner zogen eine Vielzahl illegaler Gegenstände und Substanzen aus dem Verkehr. Insgesamt wurden 11 Ampullen und 86 Tabletten Anabolika, verschiedene nicht zugelassene Arzneimittel sowie 130 Liter unversteuerter Diesel sichergestellt. Beim Bargeld führten zwei Fälle zu Clearingverfahren aufgrund nicht angemeldeter Beträge über 10.000 Euro. Insgesamt leitete der Zoll neun Strafverfahren ein, nahm zwei Personen fest und übergab mehrere Fälle an Landes- und Bundespolizei sowie Zollfahndungsämter. Darüber hinaus wurden 17 Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt, 11 Aufenthaltsermittlungen eingeleitet und ein Kfz-Steuerfall mit einer Nachzahlung von 36.400 Euro bearbeitet.
Koordiniert, modern und einsatzstark
Im Einsatz waren Kräfte der Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV) aus Regensburg, Furth im Wald, Waidhaus und Selb, die Kontrolleinheit Röntgentechnik Wernberg-Köblitz, die Sprechfunkzentrale Hof sowie die KEV Plauen. Der Einsatz wurde durch das Hauptzollamt Regensburg koordiniert. Auch die Zollfahndungsämter München und Dresden unterstützten.
Moderne Technik, gute Vorbereitung und reibungslose Zusammenarbeit ermöglichten diesen Einsatzerfolg.
„Klare Signale gegen Kriminalität setzen“
„Diese Maßnahme zeigt einmal mehr, wie breit das Spektrum an Schmuggelaktivitäten ist – und wie wichtig es ist, dass der Zoll grenznahe Räume konsequent überwacht. Ob illegale Tiertransporte, Drogen, Waffen oder Steuerbetrug – wir setzen klare Signale gegen Kriminalität,“ erklärt Martin Dorsch, Leiter der Abteilung Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Regensburg.
Rückfragen bitte an:
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Nadine Striegel
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E-Mail: [email protected]
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Quelle: ots