München (ots) –
Erst gestern (3. September) hatten wir über eine Schusswaffenandrohung (Pressemitteilung Nr. 188) berichtet. Am Dienstag (3. September) kam es zu weiteren Vorfällen, bei denen das polizeiliche Gegenüber unter anderen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte leistete.
* Körperverletzung, Hausfriedensbruch:
Gegen 23:20 Uhr (noch am 2. September) wurde die Bundespolizei zu einem Geschäft im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofes gerufen. Ein 26-jähriger alkoholisierter Somalier hatte beim Versuch eine Flasche Bier zu kaufen, diese im Laden fallen gelassen. Ein Ladenmitarbeiter (27-jähriger Afghane) erteilte dem Mann aus Grafrath, Landkreis Fürstenfeldbruck, daraufhin ein Hausverbot und verweigerte ihm den Kauf weiterer alkoholischer Getränke.
Daraufhin schlug der Somalier (Atemalkohol 1,55 Promille) dem Afghanen unvermittelt die Faust ins Gesicht, wovon der Ladenbeschäftigte ein sichtbares Hämatom davontrug und anschließend über Schmerzen im Gesicht klagte. Die Bundespolizei hat gegen den im November 2014 erstmals ins Bundesgebiet Eingereisten, und bislang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Aufenthaltsgesetz polizeilich Auffälligen, Ermittlungen wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruchs eingleitet.
** Tätlicher Angriff, Widerstand:
Gegen 10:15 Uhr forderte die Bahnhofsmission am Gleis 11 des Hauptbahnhofes wegen eines Mannes, der diese nicht verlassen wollte, die Bundespolizei an. Die Beamten trafen den 40-jährigen Ungarn an der Rampe am neuen Eingang Bayerstraße an. Er rauchte und stand Reisenden im Weg. Nach Ansprache und Erteilung eines Platzverweises wurde er sofort verbal aggressiv und schmiss seinen Kaffeebecher gegen die Wand. Als der Platzverweis zwangsweise durchgesetzt wurde, griff er einen Bundespolizisten tätlich an, woraufhin er gefesselt zur Dienststelle verbracht wurde; verletzt wurde niemand.
Die Staatsanwaltschaft München I ordnete für den bislang bereits mit Eigentumsdelikt polizeilich auffällig gewordenen Wohnsitzlosen für heute eine Haftrichtervorführung wegen tätlichen Angriffs und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte an.
*** Zivilcourage, Körperverletzung:
Gegen 20:45 Uhr griffen vier Türken am Gleis 2 des Bahnsteiges im S-Bahntiefgeschosses Hauptbahnhof einen 25-jährigen Afghanen an. Die Ursache des Streits, der darin gipfelte, dass die vier Türken im Alter von 19, 20, 21 und 22 Jahren, gemeinschaftlich auf den Afghanen einschlugen, ist nicht abschließend bekannt.
Ein 22-jähriger Deutscher aus Schondorf am Ammersee, einer von vielen Reisenden am Bahnsteig, schritt couragiert ein, obwohl bei dem Handgemenge ein metallener Campingstuhl verwandt worden war. Der 22-Jährige wurde dabei leicht an der Lippe und am Hinterkopf verletzt, klagte über Kopfschmerzen. Der Mann, der im Sicherheitsgewerbe tätig ist, verhinderte durch sein Einschreiten weitere körperliche Attacken und möglicherweise auch schwere Verletzungen des Mannes aus Wolnzach, Landkreis Pfaffenhofen. Dieser klagte anschließend über starke Schmerzen im Gesicht. Nach Erstversorgung wurde der offensichtlich mit Drogen in Kontakt gekommene Afghane von Rettungssanitätern zur Abklärung möglicher Kopfverletzungen in ein Münchner Krankenhaus transportiert. Kurze Zeit drauf wurde er jedoch von Bundespolizisten schon wieder im Hauptbahnhof gesehen.
Die vier Türken, einer aus München, drei aus Garmisch-Partenkirchen, waren im Zeitraum von Oktober 2023 bis Juli 2024 erstmals ins Bundesgebiet eingereist und genießen in Deutschland subsidiären Schutz. sie sind somit im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgestattung. Die Bundespolizei ermittelt gegen die vier wegen Körperverletzung. Diese konnten die Wache nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I nach Blutentnahmen freien Fußes verlassen.
Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz „Bundespolizei“ im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.
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