Nürnberg (ots) –
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und
des Zollfahndungsamtes München.
Gegen etliche, teils untereinander vernetzte Gruppierungen sowohl syrischer als auch irakischer Staatsangehöriger mit Wohn- bzw. Geschäftsadressen in Nürnberg vollstreckten am 03.06.2026 unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Kräfte des Zollfahndungsamtes München gemeinsam mit Unterstützung des Hauptzollamtes Nürnberg sowie der Nürnberger Polizei 19 Durchsuchungsbeschlüsse. Davon wurden zwei adhoc am Durchsuchungstag durch das Amtsgericht Nürnberg erlassen. Bei den Durchsuchungsobjekten handelte es sich neben 13 Privatwohnungen um vier Kioske und zwei weitere sonstige Betriebe.
Beim Vollzug der Maßnahmen kam es sowohl in Kiosken als auch bei den abseits davon aufgespürten Lagerstätten, wie z.B. einer Garage, zur Sicherstellung von über 8.000 Stück unversteuerten E-Zigaretten (sog. Vapes), mehr als 300 Kilogramm unversteuerten, mutmaßlich aus eigener Produktion stammenden Wasserpfeifentabaks sowie 8.000 Stück unversteuerter Zigaretten und knapp 4.000 Stück Nikotinbeutel. Ein illegaler Betrieb zur Herstellung von Wasserpfeifentabak wurde in einer Privatwohnung entdeckt. Die Gerätschaften zur Produktion sowie diverse Grundstoffe wie 80 Liter Glycerin und 6,5 Liter Aromen stellten die vor Ort tätigen Kräfte sicher. In den Kiosken und Privatwohnungen aufgefundenes Bargeld in Höhe von insgesamt 70.000 Euro wurde beschlagnahmt. Auch wurden einige Mobiltelefone und umfangreiche schriftliche Aufzeichnungen sichergestellt.
Den anhand der sichergestellten, verbrauchsteuerpflichtigen Waren vorläufig berechneten Steuerschaden schätzt die Zollfahndung auf knapp 72.000 Euro.
Die unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth beim Zollfahndungsamt München und der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte seit Anfang 2026 geführten Ermittlungsverfahren richten sich gegen insgesamt 12 teilweise mehrfach einschlägig in Erscheinung getretene Beschuldigte im Alter von 24 bis 47 Jahren. Ihnen werfen Staatsanwaltschaft, Zollfahndung und Polizei vor, eingeschmuggelte und nicht verkehrsfähige* E-Zigaretten sowie mutmaßlich selbst illegal hergestellten Wasserpfeifentabak zum größten Teil über von ihnen geführte Kioske im Stadtgebiet von Nürnberg vorwiegend an Kinder und Jugendliche verkauft zu haben.
Die Ermittlungen wegen Verdachts der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhehlerei, der Steuerhinterziehung sowie von Verstößen gegen das Tabakerzeugnisgesetz dauern an.
* Elektronische Einwegzigaretten (E-Zigaretten, Vapes), deren Füllmenge pro Einheit 2 ml übersteigen, sind nach dem Tabakerzeugnisgesetz nicht verkehrsfähig und dürfen nicht gehandelt werden.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Frau Oberstaatsanwältin Heike Klotzbücher
Pressesprecherin
Telefon: 0911-321-2780
Mail: [email protected]
Fürther Str. 112
90429 Nürnberg
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Quelle: ots
