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Dienstag, 5. November 2024

Johannes Huber: Warum Rechtsberatung beim Immobilienkauf so wichtig ist

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München (ots) –

Wer beim Immobilienkauf auf Nummer sicher gehen will, zieht einen Experten zurate. Vor allem, wenn es sich nicht um einen Standardvorgang handelt, sollte der Kaufvertrag mithilfe rechtlicher Beratung erstellt werden, um die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Mit der HUBER LEX – Kanzlei für Immobilienrecht hat Johannes Huber sich auf den Übergang von Immobilien zu unüblichen Konditionen spezialisiert. Was er anders macht als seine Branchenkollegen, welche Risiken er ausräumen kann und welche Ergebnisse er für seine Kunden erzielt, verrät der Rechtsanwalt für Immobilienrecht in diesem Artikel.

Für den Kauf oder Verkauf von Immobilien ist ein notarieller Kaufvertrag mit anschließender Beurkundung durch den Notar Pflicht, damit das Geschäft rechtskräftig wird. Da es sich bei der Immobilienübertragung oft um Werte von mehreren Millionen Euro handelt, profitieren beide Parteien von einem rechtlich sicheren Kaufvertrag, in dem alle Details und individuelle Vereinbarungen unmissverständlich festgehalten wurden. Doch in Fällen, in denen die Zahlungsmodalitäten oder andere Bedingungen vom gewohnten Standard abweichen, sind die notariellen Vertragsentwürfe oft nicht mehr ausreichend. „Viele Menschen glauben, dass der Notar auch für die Rechtssicherheit eines Vertrages zuständig ist. Tatsächlich kümmert er sich aber nur um das Formelle“, erklärt Johannes Huber von der HUBER LEX – Kanzlei für Immobilienrecht.

„Sobald unübliche Bedingungen gelten oder der Immobilienkauf insgesamt vom Standard abweicht, ist eine zusätzliche Rechtsberatung wichtig, um die Sicherheit auf beiden Seiten zu gewährleisten“, ergänzt der Rechtsanwalt für Immobilienrecht. Mit der HUBER LEX – Kanzlei für Immobilienrecht hat er sich auf die Übertragung von Immobilien, beispielsweise durch Verkauf oder Generationsweitergabe, spezialisiert. Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung und einer weitreichenden Expertise ist Johannes Huber in Fällen, in denen der Kaufpreis der Immobilie bei mehreren Millionen Euro liegt, unübliche Bedingungen gelten oder die Abwicklung besonders schnell vonstatten gehen muss, der ideale Partner. Denn er gewährleistet nicht nur die notwendige Sicherheit für beide Vertragsparteien, sondern liefert auch für Sachlagen funktionierende Lösungen, die andere längst für unlösbar erklärt haben.

HUBER LEX – Kanzlei für Immobilienrecht: Zum Objekt passende Kaufverträge mit großer Sicherheit

Während viele andere Rechtsanwälte nur den Immobilienkaufvertrag auf seine Rechtskonformität prüfen, beinhaltet die Zusammenarbeit mit Johannes Huber grundsätzlich eine umfassende Prüfung aller zugehörigen Unterlagen. „Rechtlich sind die meisten Vertragsentwürfe in Ordnung. Entscheidend ist jedoch, dass der Kaufvertrag auch zum konkreten Objekt und dem individuellen Verkaufsvorgang passt“, erklärt der Rechtsanwalt für Immobilienrecht. „Um herauszufinden, ob besondere Umstände zu berücksichtigen sind, ist es unerlässlich, zusätzlich zum Kaufvertrag auch Dokumente wie den Grundbuchauszug oder die Bauakte zu prüfen.“

Mit der gründlichen Prüfung des gesamten Kaufvorgangs trägt Johannes Huber dazu bei, Risiken weitestgehend auszuschließen. Beispielsweise stellt seine Prüfung sicher, dass keine Aspekte übersehen werden, die einen negativen Einfluss auf die Werthaltigkeit der Immobilie haben können. „Die Eventualitäten sind vielfältig: Von falschen Flächenangaben über mögliche Grunddienstbarkeiten, die baurechtliche Zulässigkeit des Objekts oder fehlerhafte Angaben zu Mieteinnahmen bis hin zu der Möglichkeit, Eigenbedarf anzumelden, sollten alle Details bei Vertragsschluss geklärt werden“, so der Inhaber der HUBER LEX – Kanzlei für Immobilienrecht. Neben größtmöglicher Sicherheit für ihr Immobiliengeschäft profitieren die Mandanten von Johannes Huber außerdem von einer umfangreichen Betreuung und ständiger Erreichbarkeit ihrer persönlichen Ansprechpartner. Dank einfacher Darstellungen und Erklärungen im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Vorgänge und Vertragsinhalte auch für juristische Laien verständlich.

Johannes Huber steht für Erfahrung, Expertise und individuelle Lösungen

Als ein langjähriger Mandant kürzlich bei Johannes Huber anrief, war Eile geboten: Der Notartermin stand kurz bevor und neben unüblichen Zahlungsmodalitäten, wie beispielsweise der Übernahme eines Darlehens, waren zwischen Käufer und Verkäufer diverse Nebenabsprachen getroffen worden. In kurzer Zeit konnte der Rechtsanwalt für Immobilienrecht alles überprüfen. „Im Kaufvertragsentwurf des Notars waren die individuell vereinbarten Zahlungsmodalitäten nicht berücksichtigt worden“, berichtet Johannes Huber. „Ich habe den Vertrag entsprechend ergänzt, sodass alle Besonderheiten enthalten waren.“ Dank der schnellen Hilfe konnte der Mandant sein Vorhaben trotz der Kürze der Zeit nach seinen Vorstellungen und mit der nötigen Sicherheit realisieren, sodass der Kauf bereits am nächsten Tag sauber abgewickelt werden konnte.

Seine große Expertise aus dreizehn Jahren Berufserfahrung als selbstständiger Rechtsanwalt für Immobilienrecht ergänzt Johannes Huber nicht nur durch regelmäßige Fortbildungen, sondern auch durch die facettenreichen Erfahrungen, die er während seiner täglichen Arbeit sammeln kann. Weil auch die Beratung im Miet- und Maklerrecht sowie in Fällen, in denen ein Immobilienkauf bereits stattgefunden hat und im Nachgang Probleme verursacht, zu seinem Dienstleistungsangebot gehört, weiß der Experte genau, worauf bei der Übertragung von Immobilien zu achten ist. „Bei Immobilienkäufen, deren Bedingungen so stark vom Standard abweichen, dass andere das Vorhaben für unmöglich erklären, finden wir geeignete Lösungen, ohne an Sicherheit einzubüßen“, verrät Johannes Huber abschließend.

Sie wollen den Kauf einer Immobilie gegen mögliche Risiken absichern oder haben Modalitäten vereinbart, die von der Norm abweichen? Dann melden Sie sich jetzt bei Johannes Huber von der HUBER LEX – Kanzlei für Immobilienrecht (https://immobilienrecht-huber.de/) und vereinbaren Sie einen Termin!

Pressekontakt:
Rechtsanwalt Johannes Huber
E-Mail: kanzlei@huber-lex.de
Webseite: https://immobilienrecht-huber.de/
Original-Content von: Rechtsanwalt Johannes Huber, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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