Schweinfurt / Würzburg / Bamberg (ots) –
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat am vergangenen Montag eine risikoorientierte bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durchgeführt.
Auch 85 Beamtinnen und Beamte des Hauptzollamts Schweinfurt waren hierbei im Einsatz. Insgesamt wurden 165 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf zahlreichen Bauvorhaben in ganz Unter- und großen Teilen Oberfrankens zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Überprüft wurde insbesondere, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob von diesen ggf. zu Unrecht Sozialleistungen bezogen werden und ob die jeweils geltenden (gesetzlichen und tariflichen) Mindestlöhne eingehalten werden. Bei ausländischen Arbeitnehmern wurde zudem überprüft, ob diese eine für die Beschäftigungsaufnahme erforderliche Arbeitsgenehmigung bzw. einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen.
Dabei wurden von den Einsatzkräften des Zolls zahlreiche Verstöße festgestellt:
– 13 angetroffene ausländische Arbeitnehmer konnten für ihren
Aufenthalt in Deutschland keinen erforderlichen Aufenthaltstitel
vorweisen. Gegen sie wurden entsprechende Strafverfahren
aufgrund des Verdachts des illegalen Aufenthaltes eingeleitet.
– In 23 Fällen liegen dem Zoll Hinweise auf eine nicht
ordnungsgemäße Entrichtung der zu zahlenden
Sozialversicherungsbeiträge vor.
– In elf Fällen wurden bei der Entlohnung von Arbeitnehmern die
jeweils geltenden Mindestlöhne unterschritten.
– Bei den Prüfungen wurde ein Arbeitnehmer angetroffen, gegen den
ein offener Haftbefehl vorlag. Dieser wurde an die örtliche
Polizei übergeben.
– Vier Personen wurden als vermeintlich „Selbstständige“
angetroffen. Diese stehen nach ersten Ermittlungen tatsächlich
jedoch in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und sind
Arbeitnehmern gleichzusetzen (sog. Scheinselbstständigkeit).
– Bei zwei angetroffenen Arbeitnehmern besteht der Verdacht des
unrechtmäßigen Sozialleistungsbezugs.
– Weitere Beanstandungen wurden im Hinblick auf bestehende
Sofortmelde- und Aufzeichnungspflichten festgestellt.
Die festgestellten Unregelmäßigkeiten sind nun Gegenstand der weiteren Ermittlungen und bedürfen weitergehender Überprüfungen. Hierzu steht der Zoll im engen Austausch mit den Zusammenarbeitsbehörden, wie u.a. der Deutschen Rentenversicherung und den Ausländerbehörden.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei. Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen Fokus auf die Baubranche.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Schweinfurt
Pressestelle
Benedikt Danz
Tel.: 09721/6464-1030
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Schweinfurt, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots