HZA-RO: Mindestlohnprüfung des ZOLLs in sogenannten Risikobranchen / Hauptzollamt Rosenheim mit zahlreichen Kräften im Einsatz

Rosenheim, Bad Reichenhall, Traunstein, Altötting, Miesbach, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Landsberg am Lech, Starnberg (ots) –

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Rosenheim führte in der vergangenen Woche eine großangelegte risikoorientierte Sonderprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt „Einhaltung des Mindestlohns“ durch. Die Prüfungen fanden in den Landkreisen Miesbach, Bad Reichenhall, Traunstein, Altötting, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Weilheim-Schongau und Starnberg statt. Insgesamt beteiligten sich an den Maßnahmen 67 Zöllnerinnen und Zöllner der drei Standorte Rosenheim, Traunstein und Weilheim. Die Prüfmaßnahmen wurden unter Beteiligung der European Labour Authority (ELA) durch Beamte aus Italien und Österreich begleitet, welche selbst im eigenen Land im Einsatz gegen Schwarzarbeit sind.
Insgesamt wurden 106 Personen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. In 22 Fällen wurden Geschäftsunterlagen bei den Arbeitgebern unmittelbar im Laufe der Prüfung kontrolliert.
In einem Friseurbetrieb im Landkreis Starnberg leitete das Hauptzollamt Rosenheim noch vor Ort ein Bußgeldverfahren gegen den Arbeitgeber ein. Die Zöllnerinnen und Zöllner hatten festgestellt, dass die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers nach dem Mindestlohngesetz nicht eingehalten wurden.

Nach risikoorientierten Gesichtspunkten kontrollierte der ZOLL in den genannten Landkreisen unter anderem Unternehmen auf Baustellen, in Gaststätten, Kosmetik- und Friseurstudios sowie in Speditionsunternehmen.
„Bei allen Prüfungen handelte es sich um Präventivmaßnahmen, die zu einer Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung beitragen und zu einem erhöhten Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung führen sollen.“, fasst Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim, zusammen.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat grundsätzlich jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro- und Maler- und Lackiererhandwerk.

In 24 Sachverhalten ergaben sich Anhaltspunkte, die weitere Prüfungen unter anderem im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes und der möglichen unerlaubten Ausländerbeschäftigung nach sich ziehen. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind im Rahmen der umfangreichen Nachermittlungen die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.

Die nun folgenden Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden können. Hierbei steht der ZOLL in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.

Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Zusatzinformation

Das Hauptzollamt Rosenheim informiert unter anderem über die Arbeit der FKS am 18.04.2026 am Tag der Ausbildung (von 10:00 bis 13:00 Uhr) und am Tag der offenen Tür (von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Das Vormittagsprogramm richtete sich speziell an Interessierte an einer Ausbildung oder einem dualen Studium beim ZOLL; ab 13:00 Uhr stehen die Pforten für alle Bürgerinnen und Bürger geöffnet, die an der Arbeit des ZOLLs (75 Jahre ZOLL in der Bundesrepublik Deutschland) interessiert sind.
Näheres unter: https://www.zoll.de/SharedDocs/Dienststellen/DE/1_DSSD_Importer/Hauptzollamt/HZA_Rosenheim/HZA_Rosenheim_7750/HZA_Rosenheim_7750.html?category=Ausbildung

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

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Quelle: ots