HZA-RO: Erneut unversteuerte und nicht für den Verkauf zugelassene Waren sichergestellt – ZOLL leitet in München weitere Strafverfahren gegen Kioskbesitzer ein

Rosenheim, München (ots) –

Zum wiederholten Mal haben Zöllnerinnen und Zöllner der Münchener Kontrolleinheit Verkehrswege zahlreiche unversteuerte und nicht für den Verkauf zugelassene Waren und Tabakerzeugnisse im Rahmen der Steueraufsicht vorgefunden und gegen zwei Kioskbesitzer Strafverfahren eingeleitet. Wie bereits in der Vorwoche, prüften sie insbesondere die gewerbliche Verwendung sowie die Lagerung verbrauchsteuerpflichtiger Waren – allem voran Tabakerzeugnisse. Nun stellten sie in einem Kiosk 207 E-Zigaretten ohne Steuerzeichen, 36 nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) verbotene E-Zigaretten, 278 Dosen Nikotinbeutel und 65 Dosen Snus sicher. In einem anderen Kiosk fanden sie weitere fünf nach dem KCanG verbotene E-Zigaretten. Gegen beide Kioskbesitzer leitete das Hauptzollamt Rosenheim noch vor Ort Strafverfahren ein, weil diese unter anderem Erzeugnisse zum Verkauf angeboten haben, deren Besitz und Verkauf in Deutschland verboten ist.
„Das ist nun die dritte Meldung innerhalb kürzester Zeit, die wir zu diesem Thema veröffentlichen. Wir sehen uns weiterhin in unserer Aufgabe bestärkt, zu sensibilisieren und aufzuklären. Schließlich geht es hier nicht nur um Steuergerechtigkeit, sondern vor allem um den Schutz der Verbraucher“, so Pressesprecherin Marion Dirscherl vom Hauptzollamt Rosenheim.

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Quelle: ots