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Sonntag, 10. November 2024

HZA-R: Zoll deckt Schwarzarbeitsring auf: Bauunternehmer aus Regensburg zu fast drei Jahren Haft verurteilt

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Regensburg (ots) –

Auf Grundlage von umfangreichen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg wurde der Inhaber eines Bauunternehmens mit Sitz in Regensburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten verurteilt. Der Unternehmer hatte im Zeitraum von 2017 bis 2021 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 1.350.000 Euro hinterzogen.

Die Ermittlungen nahmen ihren Anfang, als das Gewerbeamt Regensburg die Finanzkontrolle Schwarzarbeit über eine auffällige Häufung von Gewerbeanmeldungen im Bereich Trockenbau durch EU-Ausländer an der Firmenadresse des Angeklagten informierte. Die Arbeiter gaben an, als selbstständige Gesellschafter von mehreren Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) tätig zu sein, obwohl ihre Wohnsitze über das gesamte Bundesgebiet verteilt waren.

Die Untersuchungen ergaben, dass diese Gewerbeanmeldungen auf Initiative des Bauunternehmers hin erfolgten. Tatsächlich erfolgte die Entlohnung der Arbeiter ausschließlich stundenbasiert, unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der angeblichen GbRs. Die Arbeiter, die lediglich ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellten, unterstanden den Weisungen des Bauunternehmers, was sie zu abhängigen Beschäftigten machte. Es handelte sich daher um sogenannte „Scheinselbstständige“, die der Unternehmer als Arbeitnehmer zur Sozialversicherung hätte melden müssen – was er jedoch unterließ.

In seiner Gerichtsverhandlung räumte der Unternehmer die Tatvorwürfe vollständig ein und gestand, aus grobem Eigennutz gehandelt zu haben. Neben der aktuellen Verurteilung wurde in das Strafmaß ein Urteil des Amtsgerichts Potsdam aus dem Jahr 2023 einbezogen. Dieses sah eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung wegen eines ähnlichen Vergehens – ebenfalls der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen – vor.

Mit dem aktuellen Urteil wird der Bauunternehmer nun eine Gesamtstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten verbüßen müssen.

Hintergrund: Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Baubranche
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist eine Abteilung der deutschen Zollverwaltung, die sich auf die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit konzentriert. Dabei arbeitet sie eng mit anderen Behörden wie den Arbeitsagenturen, Gewerbeämtern und der Polizei zusammen. Insbesondere in der Baubranche ist die FKS häufig tätig, da hier vermehrt Fälle von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit auftreten.

Der Bereich Trockenbau ist besonders anfällig für solche Verstöße, da hier oft flexible Arbeitskräfte eingesetzt werden, die teils aus dem Ausland stammen. Durch komplexe Vertragskonstellationen versuchen unseriöse Unternehmer, ihre Beschäftigten als vermeintlich Selbstständige auszugeben, um Sozialabgaben und andere Pflichten zu umgehen. Dies führt zu erheblichen finanziellen Schäden für die Sozialkassen und verzerrt den fairen Wettbewerb innerhalb der Branche.

Im Jahr 2023 führte die FKS bundesweit über 50.000 Prüfungen durch, wobei rund 3.000 Verdachtsfälle allein in der Baubranche identifiziert wurden. Besonders häufig stießen die Ermittler auf Fälle von Scheinselbstständigkeit, bei denen Arbeitskräfte formell als selbstständig gemeldet waren, tatsächlich jedoch unter ähnlichen Bedingungen wie reguläre Arbeitnehmer tätig waren. Die daraus resultierenden Schäden für die Sozialversicherung belaufen sich jährlich auf Millionenbeträge.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Regensburg
Nadine Striegel
Telefon: 0941 2086-1503
E-Mail: presse.hza-regensburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Regensburg, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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