HZA-R: Zoll deckt auf: Sicherheitsunternehmen meldet keinen einzigen Beschäftigten zur Sozialversicherung an Zwei Verantwortliche nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit rechtskräftig verurteilt

Regensburg (ots) –

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg führten zur Aufdeckung erheblicher Verstöße gegen das Sozialversicherungsrecht. Zwei Verantwortliche eines Sicherheitsunternehmens aus dem Landkreis Regensburg wurden wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe im September 2023. Bei der Kontrolle mehrerer Sicherheitskräfte vor einer Diskothek ergaben sich erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten. Die anschließende Prüfung der Geschäftsunterlagen bestätigte den Verdacht: Obwohl das Unternehmen bereits Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigte, war bis zum Zeitpunkt der Kontrolle kein einziger Beschäftigter zur Sozialversicherung angemeldet.
Die weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ergaben, dass im Zeitraum von Dezember 2022 bis September 2023 in insgesamt 57 Fällen Sozialversicherungsmeldungen unterblieben waren. Dadurch entstand den Sozialversicherungsträgern ein Schaden in Höhe von 31.511,39 Euro. Der ausstehende Gesamtbetrag wurde zwischenzeitlich vollständig nachentrichtet.
Das Landgericht Regensburg verurteilte die beiden Verantwortlichen rechtskräftig wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu Geldstrafen von 90 beziehungsweise 180 Tagessätzen. Insgesamt wurden Geldstrafen in Höhe von 7.200 Euro verhängt.
„Wer Beschäftigte nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anmeldet, schädigt nicht nur die Sozialversicherungssysteme, sondern verschafft sich zugleich einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber rechtskonform handelnden Unternehmen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit verfolgt solche Verstöße konsequent und sorgt damit für faire Wettbewerbsbedingungen und den Schutz der Beschäftigten.“, betont Leitender Regierungsdirektor René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.

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Quelle: ots