HZA-R: Haftbefehl nach Drogenschmuggel – Zoll aus Furth im Wald stoppt Reisebus auf der A3

Regensburg (ots) –

Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Furth im Wald haben vor Kurzem bei einer Kontrolle eines Reisebusses größere Mengen verschiedener Drogen bei einem Reisenden sichergestellt. Die Kontrolle fand auf der A3 bei Straubing-Bogen statt. Der Bus war von Amsterdam nach Wien unterwegs.

Im Rahmen der Kontrolle überprüften die Zöllner auch einen Nigerianer. Dieser gab an, dass er seine Familie in den Niederlanden besuchen wollte. Seine Familie habe er jedoch nicht angetroffen. Die Frage nach verbotenen oder anmeldepflichtigen Waren verneinte der Mann.

Während sich alle Reisenden während der Kontrolle außerhalb des Busses aufhielten, bemerkten die Beamten, dass der Mann Gegenstände in seiner geschlossenen Hand verbarg. Bei der Überprüfung stellten die Zöllner unter anderem zwei in Alufolie verpackte Ecstasy-Tabletten fest.

Der Busfahrer informierte die Zöllner darüber, dass der Reisende neben seinem Handgepäck noch ein weiteres Gepäckstück im Stauraum des Busses mitführe. Der Mann bestritt jedoch, dass die dort aufgefundene Reisetasche ihm gehöre. Zur weiteren Überprüfung der Gepäckstücke wurde die Drogenspürhündin „Cessy“ eingesetzt. Diese reagierte auf die Reisetasche, die dem nigerianischen Staatsangehörigen zugeordnet wurde.

Als die Reisetasche näher unter die Lupe genommen wurde, fanden die Beamten zwischen Kleidungsstücken rund 210 Gramm Marihuana, verpackt in Kunststofffolie. Zudem entdeckten sie drei ebenfalls in Kunststofffolie eingewickelte Päckchen Kokain mit einem Gewicht von 111,5 Gramm, 10,6 Gramm und 10,7 Gramm. Die beiden kleineren Päckchen waren in ihrer Aufmachung und Beschaffenheit zum Körperschmuggel geeignet. Weiterhin wurden eine Digitalwaage, eine große Menge unbenutzter Druckverschlusstüten sowie eine Tüte mit weißer Creme aufgefunden.

Gegen den Reisenden wurde ein Strafverfahren wegen Bannbruchs in Verbindung mit dem Betäubungsmittelgesetz sowie dem Konsumcannabisgesetz eingeleitet. Der Mann wurde vorläufig festgenommen. Das Rauschgift wurde sichergestellt. Zudem stellten die Beamten zwei Mobiltelefone, die Digitalwaage und die Druckverschlusstüten sicher.

Die weiteren Ermittlungen übernahm das Zollfahndungsamt München.

Die Ermittlungsrichterin am Amtsgerichts Regensburg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln jeweils in nicht geringer Menge erlassen. Der Beschuldigte befindet sich in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt.

Die dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten sehen nach dem Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren vor. Die Entscheidung über das konkrete Strafmaß obliegt der Justiz.

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