HZA-N: Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Nürnberger Zolls legt Jahresbilanz 2025 vor / Höhere Strafen für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Mittelfranken

Nürnberg (ots) –

Im Jahr 2025 haben die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Nürnberg über 500 Arbeitgeber in Mittelfranken überprüft und dabei weit über 4.000 Arbeitnehmende zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

An diese Arbeitnehmerbefragungen zu den Arbeitsverhältnissen, die in den meisten Fällen vor Ort in den Betrieben stattfinden, schließen sich oftmals langwierige und komplexe Prüfungen von Geschäftsunterlagen und gegebenenfalls Ermittlungen an.
Auch im vergangenen Jahr gab es unter Beteiligung der FKS Nürnberg bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen, die unter anderem im Baugewerbe, im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Sicherheitsgewerbe sowie in der Friseur- und Kosmetikbranche durchgeführt wurden.

Während im Nachgang zu den Kontrollen knapp 1.600 Strafverfahren eingeleitet wurden, konnten gleichzeitig über 1.500 Strafverfahren erledigt werden.
In Folge der Ermittlungen der FKS wurden über 1,3 Millionen Euro Geldstrafen und Bußgelder festgesetzt, das bedeutet eine Zunahme von mehr als 400.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die Gerichte verhängten mit insgesamt 20 Jahren Freiheitsstrafen fast vier Jahre mehr als noch in 2024.
„Der deutliche Anstieg dieser Zahlen bestätigt die erfolgreiche Strategie der FKS hin zu einer risikoorientierten Wahrnehmung der Prüf- und Ermittlungstätigkeit“, so Lara Hutzler, stellvertretende Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. „Prüfungen der FKS erfolgen ganzheitlich auf Grundlage eigener Risikoeinschätzungen. Dabei wird unter anderem geprüft, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben oder Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden. Auch die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen und ob bei Ausländern die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel vorliegen, wird kontrolliert“, so Hutzler.

Die Beamtinnen und Beamten ermittelten eine Schadenssumme von insgesamt knapp 3,2 Millionen Euro. Diese setzte sich aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen und „sonstigen Schäden“ (wie zum Beispiel nicht gezahlten Mindestlöhnen sowie zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen) zusammen.

Zusatzinformation:

Bundesweit haben die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2025 rund 98.200 Strafverfahren und mehr als 52.100 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Pressemitteilung der Generalzolldirektion zur bundesweiten Bilanz sowie allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung finden sich auf www.zoll.de.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg
Lara Hutzler
Telefon: 0911/9463 1233
Mobil: 0171 8331233
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