München (ots) –
Rund 300 Handgepäckdiebstähle registrierte die Bundespolizei im Zuständigkeitsbereich Münchner Bahnanlagen im Jahr 2022. Nun konnte ein aktueller Handtaschendiebstahl vom Dienstag (27. Juni) innerhalb weniger Stunden Dank Videoaufzeichnung und Erinnerung einer Beamtin an eine andere Straftat aufgeklärt werden.
Einer 37-jährigen Deutschen war in einem, im Starnberger Flügelbahnhof in München auf Gleis 34 stehenden Zug der Bayerischen Oberlandbahn am 27. Juni gegen 17.45 Uhr ihre Handtasche abhandengekommen. Zusammen mit ihrem Jungen ging die Holzkirchnerin nach dem Einstieg in die Zugtoilette und vergaß beim Verlassen die mitgeführte Handtasche samt Geldbeutel, diversen Bank- und Versicherungskarten, Handy, Bargeld, Bahntickets, Kalender und Schlüsselbund u.a. – Gesamtschadenshöhe rund 650 Euro. Als sie dies am Sitzplatz bemerkte und nachsah, war die Handtasche weg. Noch am Hauptbahnhof verständigte sie die Bundespolizei und gab eine Diebstahlsanzeige auf. Dabei konnte sie einen Mann beschreiben, der kurz nach ihr die Toilette betreten hatte.
Bei einer Sichtung der Videoaufzeichnung konnte eine Bundespolizistin einen Mann ausfindig machen, der ohne Handgepäck in die BRB eingestiegen war, diese jedoch kurz darauf mit einer Handtasche wieder verließ und auf den zudem die Beschreibung passte.
Nachdem eine Nahbereichsfahndung zunächst negativ verlief, wurde durch einen Lichtbildabgleich die Identität des vermeintlichen Diebes zweifelsfrei festgestellt. Es handelte sich um einen 32-jährigen Asylbewerber mit gambischer Staatsangehörigkeit, der in Fürstenfeldbruck wohnt.
Die Beamtin hatte wegen Hausfriedensbruchs gegen den Mann, der sich am 27. Juni trotz bestehendem Hausverbots im Hauptbahnhof aufhielt, ermittelt.
Auf Beschluss des Amtsgerichtes München statteten Ermittler der Bundespolizei dem 32-Jährigen am frühen Mittwochmorgen (28. Juli) in einer Flüchtlingsunterkunft einen Besuch ab und konnten dort neben dem Handy der 37-Jährigen auch zwei weitere noch nicht zuzuordnende Smartphones, auffinden, deren Herkunft es zu klären gilt.
Gegen den bereits wiederholt mit Eigentums- und anderen Delikten auffällig Gewordenen, der bereits vom Dezember 2023 bis Januar 2024 eine Haftstrafe wegen Diebstahls absaß, wird nun von der Bundespolizei erneut wegen Diebstahls und Unterschlagung sowie Hausfriedensbruchs ermittelt.
Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz „Bundespolizei“ im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.
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