Freilassing (ots) –
Am vergangenen Wochenende (9. – 11. Januar) stellte die Bundespolizeiinspektion Freilassing diverse Verstöße gegen die Rechtsordnung fest, erzielte mehr als 45 Fahndungstreffer und vollstreckte zehn Haftbefehle. Zudem wurde eine Katze sichergestellt.
Kurz nach Mitternacht kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei die Insassen eines Reisebusses in der Kontrollstelle auf der A8. Bei einem 45-jährigen albanischen Staatsangehörigen wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Landshut seit 2023 nach dem Mann sucht. Dieser wurde durch das Amtsgericht Landau an der Isar zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro wegen unerlaubten Aufenthaltes ohne Aufenthaltstitel verurteilt. Der Albaner konnte die Geldstrafe bezahlen und einen Aufenthaltstitel vorweisen, sodass ihm die Weiterreise gestattet wurde.
Weniger Glück hatte ein 45-jähriger Rumäne, der Insasse eines vollbesetzten Kleintransporters war. Beamte vom Bundespolizeirevier Mühldorf am Inn kontrollierten ihn Samstagnacht an der A94 bei der Abfahrt Töging (Inn). Die Fahnder ermittelten nicht nur, dass der Rumäne im Dezember 2024 abgeschoben wurde und seitdem ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen den 45-Jährigen besteht, sondern auch drei bestehende Haftbefehle.
In Summe hat der Rumäne wegen Diebstahl mit Waffen, Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Restfreiheitsstrafe von 297 Tagen abzusitzen. Im Fahrzeug wurde zudem eine knapp 3 Monate alte Katze ohne Sicherung und ohne Heimtierausweis festgestellt. Wasser oder andere Nahrung gab es für sie nicht, sodass die Bundespolizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Tierschutzgesetz eingeleitet hat, die Katze in Verwahrung nahm und diese dem Tierheim in Winhöring übergab. Aufgrund des Verdachts der unerlaubten Einreise entgegen einem bestehenden Einreiseverbot wurde ein Strafverfahren gegen den 45-Jährigen eingeleitet und er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am Samstagmittag wurden vier Personen in einem Fahrzeug an der Anschlussstelle Mühldorf-West auf der A94 durch die Bundespolizei kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass sich ein 44-jähriger Serbe unerlaubt im Bundesgebiet aufhält. Bei ihm wurden zudem diverse unerlaubte Tabletten aufgefunden, sodass der Verdacht eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz besteht.
Die fahndungsmäßige Überprüfung eines weiteren Fahrzeuginsassen, eines 41-jährigen Mazedoniers, ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Trier wegen Diebstahls, der durch Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro abgewendet werden konnte. Im Fahrzeug des 29-jährigen bulgarischen Fahrers wurden zudem sechs Bankkarten aufgefunden, zu deren Herkunft der Fahrer keine schlüssigen Angaben machen konnte. Die Bundespolizei nahm diese in Verwahrung und leitete ein Strafverfahren wegen Verdachts der Unterschlagung ein.
Bei einer Grenzkontrolle in der Kontrollstelle auf der A8 am Sonntagmittag wurde ein 29-jähriger Albaner als Insasse eines Reisebusses in der Kontrollstelle auf der A8 durch Bundespolizisten kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen unerlaubten Aufenthalts nach dem Mann sucht. Ein Bekannter des Mannes bezahlte die vom Amtsgericht Nürtingen festgesetzte Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro bei einem anderen Bundespolizeirevier. Einreisen durfte der 29-Jährige dennoch nicht, da er nicht ausreichend Mittel für den angestrebten Zweck mitführte und somit die Voraussetzungen für eine Einreise ins Bundesgebiet nicht erfüllte. Der Mann wurde nach Österreich zurückgewiesen.
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Die Bundespolizeiinspektion Freilassing gewährleistet die Sicherheit
in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein, Altötting und
Mühldorf.
Sie ist an 21 Grenzübergängen und einer Grenzlänge von insgesamt 225
Kilometer zuständig. Ferner fallen 72 Bahnhöfe und Haltepunkte in den
Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion mit einem
Personalbestand von knapp 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Neben dem Inspektionssitz
in Freilassing besteht ein weiterer Standort beim Bundespolizeirevier
in Mühldorf am Inn.
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Quelle: ots
