Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreisen in Bayern – Feststellungen der Bundespolizeidirektion München (Stand 31. Mai 2026)

München (ots) –

Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden Feststellungen getroffen:

I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen

Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis Mai 2026 zu den unerlaubt eingereisten Personen können der Tabelle in der Anlage entnommen werden.

In den Jahren 2024 – 2026 wurden von der BPOLD München in Bayern 13.117 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben (Luft- und Landweg).

II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen – nur an Landgrenzen

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.

Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem 31. Mai 2026 (einschließlich) getroffen:

– 20.284 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 15.781 / davon CZE:
4.503)

– 13.117 (davon AUT: 11.897 / davon CZE: 1.220) Personen wurden
unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen
Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben,

– 725 (davon AUT: 641 / davon CZE: 84) Personen besaßen eine
Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der
Einreise gehindert,

– 1.015 (davon AUT: 941 / davon CZE: 74) Schleuser wurden
vorläufig festgenommen,

– als Beifang konnten 4.393 (davon AUT: 3.534 / davon CZE: 859)
offene Haftbefehle vollstreckt sowie

– 336 (davon AUT: 260 / davon CZE: 76) Personen aus dem links-,
rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen
Spektrum festgestellt werden.

III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im Zeitraum bis 31. Mai 2026 (einschließlich)

Unerlaubte Einreisen: 11.911

davon AUT: 9.066
davon CZE: 2.845

Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 8.188
davon AUT: 7.365
davon CZE: 823

Davon § 18 (2) AsylG: 514

davon AUT: 497
davon CZE: 17

Vulnerable Gruppen: 36

davon AUT: 35
davon CZE: 1

Wiedereinreisesperren: 416

davon AUT: 358
davon CZE: 58

Schleuser: 603

davon AUT: 562
davon CZE: 41

Haftbefehle: 2.873

davon AUT: 2.308
davon CZE: 565

PMK-Treffer: 244
davon AUT: 187
davon CZE: 57

Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.

Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich April 2026; diese können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern. Die Daten für den Monat Mai 2026 basieren auf einem Sondermeldedienst.

Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums sind abrufbar unter dem Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6289176

Rückfragen bitte an:

Thomas Borowik
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